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Schiedsstelle Bischofswerda / Friedensrichter

Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit. Sie dient der Erledigung eines Konfliktes durch Schlichtung. Die Erledigung erfolgt regelmäßig durch eine von den Parteien unterzeichnete Vereinbarung, aus der wie bei einem gerichtlichen Urteil eine Zwangsvollstreckung möglich ist.

Sachlich zuständig ist die Schiedsstelle

a) in Zivilsachen einschließlich der Nachbarrechtsstreitigkeiten, unabhängig vom Streitwert, soweit nicht die Zuständigkeit des Familiengerichts oder des Arbeitsgerichts besteht,

b) in bestimmten Strafsachen (wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung). Eine weitere Verfolgung dieser Strafsachen im öffentlichen Interesse setzt die Vorlage einer Sühnebescheinigung der Schiedsstelle voraus.

Sprechstunden des Friedensrichters finden regelmäßig an jedem vierten Dienstag des Monats, ab 17 Uhr, im Kleinen Saal des Rathauses oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung statt.

Schiedsstelle Bischofswerda

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