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Pressemitteilung

Wichtiger Hinweis für die Haltung von Katzen im Freien

Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Bischofswerda auf die ordnungsgemäße Haltung und Beaufsichtigung von Katzen hin, welche sich im Freien bewegen. Demnach stellt beispielsweise das Ablagern von Kot durch gehaltene Tiere dann eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn dies zu erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Öffentlichkeit führt (§ 10 Polizeiverordnung für Bischofswerda und Rammenau vom 03.12.2020). Halter von freilaufenden Katzen haben dafür Sorge zu tragen, dass niemand mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch das Verhalten der Tiere belästigt wird. Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

(veröffentlicht am 24.09.2022)