Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Aktuell und Wissenswert
  3. News
  4. Pressemitteilung

Pressemitteilung

Umsetzung der Erstattung der Elternbeiträge

Durch die bis 17. April 2020 gültige Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes wurden u.a. alle Kindertagesstätten und Kindertagespflegen durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bis einschließlich 17. April 2020 geschlossen. Sachsens Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände hatten sich am 20. März 2020 zur Erstattung von Kitagebühren verständigt. Für den Zeitraum vom 18. März bis 17. April 2020 – der damals festgelegten Schließung von Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und Horten – werden keine Elternbeiträge erhoben. Oberbürgermeister Prof. Dr. Holm Große hatte daraufhin die Erstattung von den gezahlten Elternbeiträgen, welche in o.g. kommunalen Einrichtungen betreut werden, veranlasst. Dies gilt auch für Kinder, für die in diesem Zeitraum eine Notbetreuung besteht. Aufgrund des verwaltungstechnischen Verfahrens war es dennoch erforderlich, den Elternbeitrag für den Monat April vorerst vollständig einzuziehen. Dies erfolgte zum 1. April 2020.

Es erfolgt aber keine direkte Rücküberweisung. Folgende Regelung tritt nun in Kraft: Elternbeiträge für den Monat Mai 2020 werden nicht abgebucht bzw. müssen nicht überwiesen werden. Gutschriften aus April 2020 werden mit dem Monat Mai 2020 verrechnet. Sollte der April 2020 nicht beglichen worden sein, ist der Mai 2020 im vollen Umfang zu entrichten. Es werden keine separaten Bescheide erlassen. Über eine weitere Verfahrensweise im Zuge der aktuell gültigen Allgemeinverfügung wurde seitens des Freistaates Sachsen noch keine Entscheidung getroffen, nach Bekanntgabe wird diese in Umsetzung gebracht.

(veröffentlicht am 23.04.2020)