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Pressemitteilung

Termine der Anmeldung von Schulanfängern für das Schuljahr 2025/26

Jedes Kind, welches zwischen dem 01.07.2018 und dem 30.06.2019 geboren wurde, wird im Jahr 2025 (Schuljahr 2025/26) schulpflichtig. Daraus ergibt sich die Pflicht der Eltern, ihr Kind an der zuständigen Grundschule anzumelden.

Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden und von den Sorgeberechtigten in der Schule angemeldet werden.

Eltern werden gebeten, ihr Kind an folgenden Tagen anzumelden:

Grundschule Kirchstraße, Kirchstraße 27

Dienstag, 20.08.2024 10:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag, 22.08.2024 10:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr

                                                                            

Grundschule „Geschwister Scholl“, Goldbacher Straße 26

Mittwoch, 04.09.2024 10:00-18:00 Uhr

 

Grundschule Süd, E.-Thälmann-Straße 2              

Dienstag, 13.08.2024 10:00 Uhr -12:00 Uhr und 13.00 Uhr - 17:00 Uhr
1.    Donnerstag, 15.08.2024 10.00 Uhr - 12:00 Uhr und 13.00 Uhr - 17:30 Uhr

Kinder, die eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besuchen sollen, müssen ebenfalls zunächst an der für das Kind zuständigen Grundschule gemäß Meldeadresse angemeldet werden und dort einen Ausnahmeantrag stellen. Bei der Anmeldung an einer Grundschule in freier Trägerschaft ist nur eine schriftliche Information an die zuständige Grundschule erforderlich.

Zur Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde, gegebenenfalls die Erklärung zum Sorgerecht und der Nachweis zum Masernschutz vorzulegen.

Die Anmeldetermine sind unbedingt einzuhalten. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn die vorzulegenden Unterlagen vollständig sind.

Gleichzeitig besteht an den oben genannten Tagen die Möglichkeit, sein Kind bei dem dazugehörigen Hort vormerken zu lassen.

(veröffentlicht am 26.04.2024)