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Pressemitteilung

Sturmschäden Friederike – Information des Amtes Wald, Natur, Abfallwirtschaft – Landkreis Bautzen

Sturmschäden in unseren Wäldern
Im Juni beginnend bis zum Sturm Friederike am 18.01.2018 kam es in Folge mehrerer Sturmereignisse zu erheblichen Schäden in den Wäldern des Landkreises Bautzen. Waren die Stürme vor Friederike noch lokal begrenzt, so hat der Sturm am 18.01.2018 landkreisweit für erhebliche Schäden in unseren Wäldern gesorgt.

Neben größeren flächigen Brüchen und Würfen sind zahlreiche Einzelbäume und Baumgruppen aufzuarbeiten. Der Schaden durch den Sturm ist im Nadelholz nur der Anfang des Problems. Das Nadelsturmholz bietet den im Frühjahr ausfliegenden Borkenkäfern einen idealen Brutraum. Bei günstigen Bedingungen kann sich innerhalb von zwei Monaten die nächste Käfergeneration entwickeln und anschließend an den benachbarten Nadelbäumen neue und noch größere Schäden anrichten. Deshalb ist eine rasche und konsequente Aufarbeitung des Sturmholzes, vor allem der Baumarten Fichte und Lärche, bis spätestens Ende Mai, und Abfuhr des Holzes aus dem Wald, auch im Interesse des Waldbesitzers und seiner Grundstücksnachbarn erforderlich.

Nur durch eine Kontrolle der Bestände lässt sich das genaue Schadausmaß feststellen. Das ist Aufgabe der Waldbesitzer. Dabei kann bereits Kontakt mit Nachbarwaldbesitzern aufgenommen werden, um die Schäden gemeinsam beseitigen zu lassen.

Vor allem entlang öffentlicher Verkehrswege, und in der Nähe von Gebäuden und Erholungseinrichtungen am und im Wald sind Sie als Waldbesitzer gefordert. Dabei ist zu kontrollieren, ob von ihrem Eigentum Gefahren für die angrenzenden Flächen ausgehen. Werden dabei Gefahren erkannt, müssen diese unverzüglich beseitigt werden.

Sicheres Arbeiten im Wald
Die Aufarbeitung stellt die Waldbesitzer vor erhebliche Herausforderungen, denn die Aufarbeitung von Sturmholz ist außerordentlich gefährlich. Waldbesitzer, die keine Erfahrung mit der Aufarbeitung von Sturmholz haben, sollten auf die Hilfe von professionellen Forstunternehmern zurückgreifen oder sich zumindest vor Beginn der Arbeiten intensiv zur Arbeitssicherheit schulen lassen.

Zahlreiche Schwierigkeiten und Gefahren sind durch den Forstwirt zu beachten:
• schlechte Begehbarkeit und Gefahr durch umschlagende Wurzelteller,
• Holz in Spannung, angeschobene Bäume, hängende Kronenteile, wipfellose Schaftstücke und gesplittertes Holz,
• unübersichtlich übereinander liegende Bäume.

Folgende Mindestforderungen sind entsprechend der Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten:
• Tragen eines Schutzhelmes mit Gehör- und Gesichtsschutz,
• Arbeitsjacke mit Signalfarbe im Schulterbereich,
• Arbeitshose mit Schnittschutzeinlage, Schutzschuhwerk und Arbeitshandschuhe,
• bei Regen und Nässe Wetterschutzkleidung sowie bei Kälte Faserpelzbekleidung und Funktionsunterwäsche, • sicherheitsbewusstes, überlegtes und besonnenes Arbeiten nach gründlicher Beurteilung der möglichen Gefahren.

Eine Aufarbeitung des Schadholzes mittels Harvester sollte aufgrund der höheren Arbeitssicherheit dem motormanuellen Verfahren vorgezogen werden. Hinweise zu Fragen der Holzvermarktung und zur Koordinierung des Einsatzes durch Forstunternehmen geben auch die Revierleiter vom Staatsbetrieb Sachsenforst: https://www.sbs.sachsen.de/forstbezirke-7283.html

Jeder Waldbesitzer ist gut beraten, möglichst zügig zu beginnen und die Wintermonate zur Aufarbeitung des Schadholzes zu nutzen. Situationsabhängig kann es notwendig werden, dass die untere Forstbehörde an einige Waldbesitzer herantritt.

Weitere Hinweise
Bitte beachten Sie: Waldbesitzer von Förderflächen haben Schäden an diesen Flächen umgehend, d. h. binnen 15 Arbeitstagen nach Bekanntwerden, dem Staatsbetrieb Sachsenforst (Obere Forst- und Jagdbehörde, Außenstelle Bautzen, Paul-Neck-Str. 127, 02625 Bautzen) schriftlich mitzuteilen. Auskünfte über Fördermöglichkeiten erteilen Ihnen die Mitarbeiter des Staatsbetriebes Sachsenforst.

Auch steuerlich haben Holznutzungen infolge höherer Gewalt (z.B. Sturm) Besonderheiten. So gibt es ermäßigte Steuersätze nach § 34b EStG, die unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar sind. Die Vordrucke finden sie unter http://www.steuern.sachsen.de/15879.html (unter „Mitteilung über Holznutzungen infolge höherer Gewalt“).

Merkblatt für Waldbesitzer zum Download

Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung:
Landratsamt Bautzen
Wald, Natur, Abfallwirtschaft
Garnisonsplatz 6, 01917 Kamenz
03591 5251-68001
wna@lra-bautzen.de
http://www.landkreis-bautzen.de/1419.html

Ihre Mitarbeiter der Unteren Forstbehörde

(veröffentlicht am 06.02.2018)