Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke entscheiden. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG v. 28. Juli 1961; BGBl. I S.1091 ff. und BGBl. I. S. 855 vom 13.04.2006).
Es handelt sich um einen Vertrag mit folgendem Umfang:
Leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt Bautzen
bis zum 22.07.2024 ihr Erwerbsinteresse schriftlich (unter Angabe des Aktenzeichens sowie des Nachweises ihrer Aufstockungsbedürftigkeit) zu bekunden und mitzuteilen, welchen verbindlichen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.
Jörg Jahnke
Sachgebietsleiter