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Pressemitteilung

Öffentlicher Hinweis des Landratsamtes Bautzen

Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke entscheiden. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG v. 28. Juli 1961; BGBl. I S.1091 ff. und BGBl. I. S. 855 vom 13.04.2006).

Es handelt sich um einen Vertrag mit folgendem Umfang:

Gemarkung (Gemeinde) Flurstücks-Nr. Größe in ha Nutzungsart gem. Angaben im    Vertrag / Katasterkarte
Goldbach (Gde. Bischofswerda, Stadt) 456/1         2,8450 Gebäude- und Freifläche
Goldbach (Gde. Bischofswerda, Stadt) 464           0,3190 Wasser- und Waldfläche
Goldbach (Gde. Bischofswerda, Stadt) 476           0,1990 Waldfläche
Goldbach (Gde. Bischofswerda, Stadt) 544a          1,5029 Landwirtschaftsfläche
Goldbach (Gde. Bischofswerda, Stadt) 544b          0,7175 Waldfläche, Verkehrsfläche
Goldbach (Gde. Bischofswerda, Stadt) 544c          0,4348 Wald- und Verkehrsfläche
Goldbach (Gde. Bischofswerda, Stadt) 544e          0,7361 Waldfläche
Goldbach (Gde. Bischofswerda, Stadt) 544g          0,2004 Wasser- und Waldfläche
Goldbach (Gde. Bischofswerda, Stadt) 544h          0,8074 Waldfläche, Verkehrsfläche
Goldbach (Gde. Bischofswerda, Stadt) 544i          0,0989 Waldfläche, Verkehrsfläche
Goldbach (Gde. Bischofswerda, Stadt) 544k          0,0653 Waldfläche, Verkehrsfläche
Goldbach (Gde. Bischofswerda, Stadt) 546/3         0,0433 Gebäude- und Freifläche
Goldbach (Gde. Bischofswerda, Stadt) 546/4         0,0165 Gebäude- und Freifläche

Leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt Bautzen

bis zum 22.07.2024 ihr Erwerbsinteresse schriftlich (unter Angabe des Aktenzeichens sowie des Nachweises ihrer Aufstockungsbedürftigkeit) zu bekunden und mitzuteilen, welchen verbindlichen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.

Jörg Jahnke
Sachgebietsleiter

(veröffentlicht am 12.07.2024)