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Pressemitteilung

Fachkräfteallianz Bautzen: Förderanträge können bis 12. Juni 2020 gestellt werden

Der Freistaat Sachsen vergibt Fördermittel für regionale Maßnahmen zur Fachkräftesicherung mit dem Ziel, den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen.

Förderanträge für solche Projekte, die 2020 noch abgeschlossen werden, können bis zum 12. Juni 2020 gestellt werden.

Wer kann Fördermittel zur Fachkräftesicherung beantragen?

  • natürliche Personen
  • juristische Personen
  • Personenvereinigungen
  • Kommunen

Bis wann sind die Fördermittelanträge zu stellen?
Anträge auf Förderung von Projekten, die noch im Jahr 2020 umgesetzt werden sollen, müssen bis zum 12. Juni 2020 eingereicht werden.

Wo können die Fördermittelanträge gestellt werden?
Der Landkreis Bautzen ist Mitglied der Fachkräfteallianz, das Landratsamt Bautzen prüft in dieser Funktion Ihre Anträge. Sie werden anhand des Handlungskonzeptes der Fachkräfteallianz priorisiert. Dann reicht das Landratsamt die Anträge an die Sächsische Aufbaubank weiter. Die Antragsverfahren werden bei der Sächsischen Aufbaubank geführt.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Fördermittel vergeben?
Rechtsgrundlage für die Vergabe der Fördermittel ist die Richtlinie des sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Projekten der Fachkräftesicherung (Fachkräfterichtlinie). Sie trat am 29. April 2016 in Kraft. Weitere Informationen unter: https://www.landkreis-bautzen.de/landratsamt/dienstleistung/373

Ansprechpartnerin:
Andrea Prager
Telefon: 03591 5251-61210
Fax: 03591 5250-61210
E-Mail: wirtschaft@lra-bautzen.de

(veröffentlicht am 08.05.2020)