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Pressemitteilung

Die wichtigsten Beschlüsse der 46. Sitzung des Bischofswerdaer Stadtrates vom 30.1.2018

TOP 5: Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Wohnungswirtschaft und Bau GmbH
Für den Aufsichtsrat der Wohnungswirtschaft und Bau GmbH sind gemäß § 10 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages vom 19.05.2009 mindestens fünf Vertreter der Stadt Bischofswerda zu wählen. Aktuell sind im Aufsichtsrat neun Personen: Dieter Ritscher, Dr. Helgard Schmidt, Simone Keimel, Frank Mehlhose, Robert Geburek, Frank Kern, Ursula Reitner, Gernot Müller und Prof. Dr. Holm Große. Frank Kern ist Ende Dezember als Stadtrat ausgeschieden. Sein Nachfolger im Aufsichtsrat wird auf Wunsch der Fraktion SPD Herr Danilo Heinze. Der Beschluss dazu erfolgte mit 21 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme.

TOP 8: Vergabe der Bauleistungen Ersatzneubau Kindertagesstätte Zentrum Südstadt - Los 02 Bauhauptleistungen
Der Stadtrat hat per Beschluss den Auftrag zur Ausführung der Bauhauptleistungen (Beton- und Stahlbetonarbeiten, Maurerarbeiten, dazugehörige Abdichtungen, Dämmungen, Entwässerungen und Stahlbauarbeiten – also alles, um den Rohbau zu erstellen) des Ersatzneubaus Kindertagesstätte Zentrum Südstadt zum Preis von 969.858,43 Euro brutto an die Nieskyer Firma Neu & Reko Bau Glotz GmbH vergeben. Die Abstimmung des Stadtrates erfolgte mit 17 Ja- und sechs Nein-Stimmen. Das Angebot des Bestbieters liegt rund 17 Prozent (143.431,63 Euro brutto) über der Kostenberechnung. Die Gründe für die deutlich höheren Angebote legte Falko Hinz, Geschäftsführer Bauplanung Bautzen GmbH, folgendermaßen dar:

  • höheres Preisniveau aufgrund Steigerung Baupreisindex.
  • Die Preiserhöhung lässt sich über alle Leistungsbereiche feststellen. Besonders auffallend sind die Kosten Differenzen bei Betonbau (besonders Betonfertigteile), grundsätzlich Maurerarbeiten (dabei sind die gekrümmten Wandflächen nicht preisentscheidend) und Leistungsbereich Stahlbau.
  • Die eingereichten Angebote spreizen sich rund 30 Prozent (969.525,43 Euro bis 1.241.291,15 Euro auseinander. Das spricht für einen marktüblichen Wettbewerb.
  • Resümierend müssen die Angebote als der gegenwärtigen Marktlage geschuldet gewertet werden. Die deutliche Preiserhöhung (über der durchschnittlichen Preissteigerung gemäß Statistik zum Baupreisindex) bei einzelnen Gewerken zeigt sich auch bei Angeboten aus anderen Bauvorhaben. 
  • Alternativen wie Aufhebung der Ausschreibung und beschränkte Ausschreibung lassen (unter Negierung diverser Problematiken) keine besseren Ergebnisse erwarten.

Die Finanzierung erfolgt aus Fördermitteln des Bund-Länderprogramms Stadtumbau Ost, dem Förderprogramm Brücken in die Zukunft und dem Eigenanteil der Stadt Bischofswerda. Die Kostenerhöhung muss beim Zuwendungsgeber beantragt werden. Die für den Mehrbedarf erforderlichen Eigenmittel (geschätzt rund 50.000 Euro) der Stadt sind gesichert.
Oberbürgermeister Holm Große: „Ich habe bezüglich der Kostenentwicklung sehr große Bauchschmerzen, die nicht besser werden, wenn man weiß, dass die Preissteigerungen durch die herrschende Marktlage auch bei anderen Bauprojekten auftreten. Wir haben uns aber klar für dieses Zukunftsprojekt im Stadtteil Süd entschieden – für unsere Kinder, ihre Familien und unsere gesamte Stadt. Wir müssen und werden das Vorhaben mit den uns zur Verfügung stehenden Eigenmitteln stemmen. Daher habe ich, neben der notwendigen Einwerbung zusätzlicher Mittel aus der Städtebauförderung auf Grundlage des Anzeigens von Mehrkosten gegenüber dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) und der Sächsischen Aufbaubank (SAB), ein noch engmaschigeres Controlling in Zusammenarbeit des beauftragten Planungsbüros mit unserem Bauamt und der Kämmerei eingefordert, welches ab sofort wirksam wird. Und wir werden Herrn Hinz als Geschäftsführer der Bauplanung Bautzen GmbH auch weiterhin mit dem nötigen Druck an sein ausdrücklich gegebenes Versprechen erinnern, größte Sorgfalt bei den Baukosten walten zu lassen.“

TOP 9: Förderentscheidung für das Objekt "Fronfeste", Dresdener Straße 17, Am Hof 21
Der Stadtrat hat mit 22 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme die Förderung des Objektes „Neubau Hospiz am Standort Fronfeste, Bauabschnitt Rekonstruktion der Gebäude Dresdner Straße 17, Am Hof 21 und Instandsetzung Turm Fronfeste“ (Bauherr: Christliche Hospiz Ostsachsen gGmbH) im Rahmen des Bund-Länder-Programmes „Städtebaulicher Denkmalschutz“ mit einem maximalen Zuschuss in Höhe von maximal einer Million Euro beschlossen. Eine höhere Förderung erfolgt nicht, um Kürzungen bei anderen Projekten im Fördergebiet „Goldener Engel“ zu vermeiden.
Nach Vorabstimmung mit der Bewilligungsstelle der Sächsischen Aufbaubank (SAB) kann die Förderung des Bauabschnittes zur Erhaltung des Turms sowie zur Rekonstruktion der Gebäude Am Hof 21 und Dresdner Straße 17 hinter zu erhaltender Fassade erfolgen. Zu den Kosten sind anteilig der Rückbau der nicht zu erhaltenden Gebäudeteile und der Einbau der Hospiznutzung im rekonstruierten Gebäudeteil anzusetzen. Es erfolgt keine Förderung des Neubauteils.

TOP 12: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Marktflächen
Die letzte Kalkulation der Marktgebühren erfolgte mit der Satzung von 2012. Im Rahmen der Neufassung der Marktsatzung wurde nach intensiven Gesprächen mit Händlern auch eine Neukalkulation der Marktgebühren vorgenommen und die Satzung nebst Anlage an die aktuelle Rechtslage und Verfahrensweise angepasst. Die Gebühren wurden auf ein zeitgemäßes und mit vergleichbaren Städten angemessenes Niveau festgesetzt. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

(veröffentlicht am 01.02.2018)