Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Aktuell und Wissenswert
  3. News
  4. Pressemitteilung

Pressemitteilung

Berichtigung im Straßenbestandsverzeichnis

Der ehemalige Parkplatz Stolpener Straße ist im Bestandsverzeichnis der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze als „Beschränkt-öffentlicher Platz“ eingetragen. Mit Beginn der Abbrucharbeiten der Bestandsgebäude und der Bestandsaußenanlagen für den Neubau des EDEKA-Marktes ist der Parkplatz seit dem 06.11.2023 nicht mehr nutzbar. Zur Herstellung rechtmäßiger Verhältnisse im Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Bischofswerda wird das Einziehungsverfahren durchgeführt. Eine Einziehung wird nur durch Erlass einer Allgemeinverfügung mit öffentlicher Bekanntmachung wirksam.

Die Flurstücke wurden in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „EDEKA“ aufgenommen. Der B-Plan trat mit der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt am 05.08.2023 in Kraft. Auf der Grundlage des Sächsischen Straßengesetzes § 8 wird die Widmung des öffentlichen Parkplatzes eingezogen.

Die Einziehungsverfügung wurde mit folgenden Angaben verfügt:

1. Bezeichnung:

Parkplatz Stolpener Straße, Flurstücke Nr. 2256/1 und 2256/2, Gemarkung Bischofswerda, gemäß der Karte zur Verfügung

2. Verfügung:

Der unter 1. bezeichnete beschränkt öffentliche Parkplatz wird eingezogen.

3. künftiger Träger der Straßenbaulast: entfällt

4. Wirksamwerden der Verfügung:

mit Sperrung des Parkplatzes, Baubeginn Abbrucharbeiten

5.1 Gründe für die Einziehung:

Als vorangehende Planungsentscheidung wurde im Rahmen des B-Plangenehmigungsverfahrens (B-Plan Nr. 19) der Beschluss Nr. 480/2023 vom 25.04.2023 zum Neubau eines EDEKA-Verbrauchermarktes inkl. Abbruch der Bestandsgebäude und Bestandsaußenanlagen gefasst. Der notarielle Verkauf der städt. Flur-stücke des ehemaligen Parkplatzes mit den Flurstücksnummern 2256/1 und 2256/2 wurde vollzogen. Die Planungsentscheidung ist Grundlage für die Einziehung des öffentlichen Parkplatzes. Der Parkplatz stand mit Beginn der Abbrucharbeiten der Bestandsgebäude und der Bestandsaußenanlagen seit 06.11 2023 nicht mehr für die öffentliche Nutzung zur Verfügung.

5.2 Die Verfügung nach Nr. 2 mit der Rechtsbehelfsbelehrung und der Anlage (Karte) kann ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung für die Dauer von zwei Wochen in der Stadtverwaltung Bischofswerda, Bürger- und Tourismusservice, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Sie wird im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Stadtverwaltung Bischofswerda, Rubrik: „Aktuell und Wissenswert/News“ eingestellt. Die Verfügung gilt mit Ablauf der zwei Wochen gegenüber der Allgemeinheit als bekannt gegeben.

6. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bischofswerda, Bauamt/Team Straßen- und Tiefbau, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda (Besucheradresse: Rudolf-Breitscheid-Straße 7, 01877 Bischofswerda), einzulegen.

Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 15.12.2023)