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Pressemitteilung

Bekanntmachung

der Lärmaktionsplanung (4. Stufe 2024) der Stadt Bischofswerda gemäß §§ 47d und e Bundes-Immissionsschutzgesetz

In der Sitzung des Stadtrates vom 28.05.2024 wurde die Lärmaktionsplanung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz als Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan beschlossen. Der Beschluss des Lärmaktionsplanes wird hiermit bekannt gemacht.

Der Lärmaktionsplan ist gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren, zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. Während der Laufzeit des Lärmaktionsplanes erfolgt in regelmäßigen Abständen eine Information der Gremien des Stadtrates über den Stand der Umsetzung. Die Gemeinde wirkt gegenüber den Maßnahmeträgern (z.B. Straßenbaulastträgern) auf die Umsetzung der im Lärmaktionsplan enthaltenen Maßnahmen hin.

Jedermann kann den bekanntgemachten Lärmaktionsplan ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Bischofswerda, Bauamt, Rudolf-Breitscheid-Straße 7, 01877 Bischofswerda, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Der Lärmaktionsplan ist im Internet unter folgender Adresse einsehbar:

https://www.bischofswerda.de/aktuell-und-wissenswert/logoskonzeptestatistik.html

Bischofswerda, den 17.06.2024

Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 20.06.2024)