zur Möglichkeit der Einsichtnahme in den Beteiligungsbericht 2021 der Stadt Bischofswerda
Gemäß § 99 Abs. 2 SächsGemO wurde der Beteiligungsbericht 2021 der Großen Kreisstadt Bischofswerda dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 29.11.2022 vorgelegt.
Der Beteiligungsbericht wird zur Einsichtnahme im Rathaus, Altmarkt 1, Haupt- und Personalamt - Finanzen, verfügbar gehalten. Bürger und Interessenten haben die Möglichkeit, während der Dienstzeiten in den Beteiligungsbericht einzusehen.
Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister