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Pressemitteilung

Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 43 „Wohnbebauung Belmsdorf T.v. Flst. 1399/41“ in der Gemarkung Bischofswerda – Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13b BauGB

Der Stadtrat hat gem. § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung am 28.06.2022 mit Beschluss- Nr. 363/2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Wohnbebauung Belmsdorf T.v. Flst. 1399/41“ beschlossen.

1. Der Geltungsbereich umfasst einen T.v. Flurstück Nr. 1399/41 der Gemarkung Bischofswerda, gelegen am nördlichen Rand der Ortslage von Belmsdorf. Der beiliegende Lageplan mit eingezeichnetem Geltungsbereich ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Ziel des Bebauungsplanes ist die städtebaulich geordnete Ermöglichung des Baues von Einfamilienhäusern auf einer Grundstücksfläche von ca. 9.300 m².

3. Der Bebauungsplan wir im beschleunigten Verfahren nach § 13a i.V.m. § 13b BauGB aufgestellt.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

(pdf)

Lageplan mit Grenze des räumlichen Geltungsbereiches

Prof. Dr. Große

Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 16.07.2022)