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Pressemitteilung

Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Der Stadtrat hat im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 30.05.2023 der Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern in die Vorschlagsliste der Stadt Bischofswerda zugestimmt.

Die Vorschlagsliste muss gemäß Nummer 12 VwV Schöffen- und Jugendschöffenamt zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt werden (Beginn der Auslegung 19.06.2023, Ende 26.06.2023).

Die Auslegung erfolgt im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda zu den üblichen Sprechzeiten.

Binnen einer Woche nach Ende der Auslegungsfrist (Fristende 04.07.2023) kann gemäß Nummer 13 VwV Schöffen- und Jugendschöffenamt gegen die Vorschlagsliste bei der Stadt Bischofswerda oder beim Amtsgericht Bautzen schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nicht aufgenommen werden durften (Nummer 5 VwV Schöffen- und Jugendschöffenamt) oder nicht aufgenommen werden sollten (Nummern 6 und 7 VwV Schöffen- und Jugendschöffenamt).

Bischofswerda, 31.05.2023

(veröffentlicht am 09.06.2023)