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Pressemitteilung

Anpassung Verkehrsorganisation im Bereich der Innenstadt „Pfarrgasse und Kirchgasse“

Im Zuge der vom Stadtrat beschlossenen Verkehrsentwicklungsplanung 2030+ (VEP) kommt es zur Anpassung der Verkehrsorganisation im Bereich der Pfarrgasse und der Kirchgasse. Bedingt durch die engen Straßenräume ergeben sich in den Gassen Konflikte für den fließenden und ruhenden Verkehr. Aufgrund der größeren Fahrzeuge sind hiervon besonders die Fahrzeuge der Ver- und Entsorgung sowie die Feuerwehr und der Rettungsdienst betroffen. Der Fußgängerverkehr ist ebenfalls von starken Einschränkungen betroffen, da die ohnehin schmalen Gehwege teilweise mit zum Parken genutzt werden, um ausreichend Restfahrgassen zu gewährleisten.

Aus den diesem Grund und unter Bezugnahme auf die in der Straßenverkehrsordnung festgelegten Voraussetzungen zum Parken entfallen die Bewohnerparkplätze auf der Pfarrgasse komplett und auf der Kirchgasse aus Richtung Kirchstraße bis zur Hausnummer 4 (Verringerung des bisherigen Parkbereichs). Die verkehrsorganisatorische Änderung des ruhenden Verkehrs tritt mit Änderung bzw. dem Wegfall der Beschilderung in Kraft, voraussichtlich ab 02.01.2024. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass auch im Bereich der restlichen Kirchgasse sowie auch der Färbergasse nur dort geparkt werden darf, wo es explizit beschildert und ausgewiesen ist.

Die Stadt Bischofswerda bittet die betroffenen Anwohner um Verständnis.

(veröffentlicht am 15.12.2023)