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Pressemitteilung

Achtung: Radfahren auf Gehwegen ist verboten!

In den vergangenen Monaten wurden vermehrt Radfahrer auf Gehwegen festgestellt. Die Stadt Bischofswerda weist darauf hin, dass Gehwege, welche nicht durch ein entsprechendes Verkehrszeichen für Radfahrer freigegeben sind, ausschließlich Fußgängern vorbehalten sind. Wer mit dem Rad fährt, muss hier entweder absteigen oder auf die Fahrbahn ausweichen. Dies gilt auch dann, wenn vorhandene Radwege aufgrund ihres Zustandes unbenutzbar sind (OLG Düsseldorf, Az. 15 U 53/94). Ausnahmen gelten lediglich für Rad fahrende Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres sowie deren Aufsichtsperson ab 16 Jahren. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100 Euro geahndet werden.

(veröffentlicht am 01.10.2022)