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Pressemitteilung

Zweite Runde für die forstliche Förderung in Sachsen

Die Förderaufrufe betreffen die mit EU-Mitteln geförderten Maßnahmen nach Teil 1 der Richtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014).

Zum Stichtag 15. Februar 2016 sind Anträge zu folgenden Fördermaßnahmen zu stellen:

  • Waldumbau zu standortgerechten und stabilen Waldbeständen,
  • Verjüngung natürlicher Waldgesellschaften in Schutzgebieten.

Zum Stichtag 31. März 2016 sind Anträge zu folgenden Fördermaßnahmen zu stellen:

  • Walderschließung mit Holzabfuhrwegen und Holzlagerplätzen,
  • Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen in besitzübergreifender Zusammenarbeit von mind. zwei Waldbesitzern,
  • Anlagen zur Waldbrandüberwachung für kommunale Träger.

Die Begünstigten erhalten einen Zuschuss zu den Investitionskosten der Maßnahme:

 

Stets ist ein gewisser Eigenanteil selbst zu tragen.

Mit Änderung der RL WuF/2014 vom 10. Juli 2015 wurden die Fördersätze in der Region Leipzig für kommunale Antragsteller bei den Fördergegenständen Waldumbau/Verjüngung in Schutzgebieten und Waldbrandüberwachungssysteme erhöht. Sie betragen nun analog zu den Regionen Chemnitz und Dresden 75 %.

Die Aufrufe zur Antragstellung und die Antragsunterlagen stehen über das Förderportal des Freistaates Sachsen zur Verfügung (http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm). Die Formulare können direkt am Rechner ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.

Die Anträge für Vorhaben, die überwiegend ab/in den Jahren 2016 bis 2017 ausgeführt werden sollen, sind spätestens bis zu den beiden genannten Stichtagen bei Sachsenforst (Obere Forstbehörde – Außenstelle Bautzen) einzureichen.

Alle förderfähigen Vorhaben werden vor Bewilligung in ein Auswahlverfahreneinbezogen.

Nach Prüfung der Anträge und Abschluss des Auswahlverfahrens erhalten die Antragsteller die Bewilligungsbescheide. Im Bewilligungsbescheid werden alle Bedingungen für die Förderung, der Ausführungszeitraum und die Höhe der Förderung genau festgelegt. Kann ein Vorhaben nicht bewilligt werden, wird der Antragsteller ebenfalls informiert.

Der Antragsteller kann sofort nach Eingang des Antrags bei der Oberen Forstbehörde mit der Maßnahme beginnen – allerdings auf eigenes Risiko, ein Rechtsanspruch auf Förderung entsteht dadurch nicht.

Erster Ansprechpartner für alle Fragen der Waldbewirtschaftung und zur forstlichen Förderung ist der örtliche Revierförster (www.sachsenforst.de/foerstersuche) oder der örtliche Forstbezirk von Sachsenforst.

Weiterführende Fragen zum Förderverfahren können an die Bewilligungsbehörde gestellt werden:

Staatsbetrieb Sachsenforst
Obere Forstbehörde – Außenstelle Bautzen
Paul-Neck-Str. 127
02625 Bautzen
Tel.: 03591 216-0
E-Mail: poststelle.sbs-glbautzen@smul.sachsen.de

Informationen zur Forstförderung und zu den übrigen Angeboten von Sachsenforst für Waldbesitzer finden Sie auch unter www.sachsenforst.de.

(veröffentlicht am 15.12.2015)