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Pressemitteilung

Zeugenaufruf

Am Montag, dem 12. Oktober 2020, wurde zwischen 22 und 22.30 Uhr im Bereich Süßmilchstraße/Am Hunger ein größeres Feuerwerk abgebrannt, welches nicht genehmigt war. Es kam zu mehreren Anzeigen.

Verstöße gegen die Sprengstoffverordnung hinsichtlich des Zündverbotes von Feuerwerk zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember jedes Jahres stellen laut Bußgeldkatalog eine Umweltschutzordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Das Ordnungsamt der Stadt Bischofswerda bittet deshalb um sachdienliche Hinweise und Zeugenaussagen zum Sachverhalt. E-Mail: ordnungsamt@bischofswerda.de, Tel.: 03594/786231, Fax: 03594/786239.

(veröffentlicht am 19.10.2020)