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Pressemitteilung

Wichtiger Hinweis zur Sondernutzungssatzung

In letzter Zeit gingen vermehrt Anzeigen über unerlaubte, aber durchgeführte Sondernutzungen bei der Stadt Bischofswerda ein. Insbesondere handelt es sich um die Aufstellung von Containern im öffentlichen Verkehrsraum, u.a. auf Grünflächen und Randstreifen vor Häusern, an Straßen und Wegen.
Laut Sondernutzungssatzung der Großen Kreisstadt Bischofswerda (§ 5 Erlaubnisantrag) werden Sondernutzungen nur auf schriftlichen Antrag erteilt. Die Nutzung vermeintlich freier Stellen ist ohne Erlaubnis und Gebühren (siehe Sondernutzungsgebühren Pkt. 3.2, 3.3 ff.) nicht statthaft.

Die Sondernutzungssatzung finden Sie unter: www.bischofswerda.de/aktuell-und-wissenswert/stadtrecht.html – die dazugehörigen Anträge im neuen Formular-Center unter www.bischofswerda.de/aktuell-und-wissenswert/formularcenter.html

Für Fragen der Bürger stehen die Mitarbeiter des Teams Ordnung und Sicherheit gern unter ordnungsamt@bischofswerda.de, Tel. 03594-786235 sowie zu den Öffnungszeiten im Bürger- und Familienamt, Rudolf-Breitscheid-Straße 7, zur Verfügung.

(veröffentlicht am 22.10.2018)