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Pressemitteilung

Weiterführende Regelung der Erstattung der Elternbeiträge ab 20. April 2020

Durch die ab 20. April 2020 und folgende ab 4. Mai 2020 gültige Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes bleiben u.a. alle Kindertagesstätten und Kindertagespflegen durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt derzeit geschlossen bzw. nur für eine Notbetreuung geöffnet. Sachsens Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände hatten sich bereits für den Zeitraum vom 18. März bis 17. April 2020 auf eine Erstattung der Elternbeiträge geeinigt.

Folgende Regelung tritt nun für die Zeit ab 20. April 2020 in Kraft: Nach der nicht erfolgten Abbuchung der Beiträge für Mai 2020 werden zusätzlich für den Monat Juni 2020 entsprechende Elternbeiträge nicht abgebucht bzw. müssen nicht überwiesen werden. Gutschriften aus Mai 2020 werden mit dem Monat Juni 2020 verrechnet. Weiterhin gilt, sollte der April 2020 nicht beglichen worden sein, ist der Mai 2020 im vollen Umfang zu entrichten. Es werden keine separaten Bescheide erlassen.

Zusätzlich ist folgendes zu beachten:
Für Eltern, deren Kinder eine entsprechende Notbetreuung in Anspruch nehmen, werden für den Zeitraum ab dem 20.04.2020 entsprechende Elternbeiträge erhoben. Dazu werden nach Bekanntgabe einer einheitlichen Verfahrensweise separate Bescheide rückwirkend erlassen.

Das für die Abrechnung der Elternbeiträge zuständige Familien- und Ordnungsamt der Stadt Bischofswerda bittet alle Eltern, für die schnellstmögliche Bearbeitung der Verwaltungsvorgänge im Rahmen der Elternbeiträge vorerst von Anrufen und Nachfragen abzusehen und dankt für das Verständnis der Eltern.

(veröffentlicht am 06.05.2020)