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Pressemitteilung

Weihnachtsfrieden in der Stadt Bischofswerda

Oberbürgermeister Holm Große hat die Stadtverwaltung Bischofswerda angewiesen, in der Zeit vom 17. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 keine belastenden Verwaltungsakte zu erlassen, keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen und keine Mahnungen zuzustellen. „Weihnachten ist das Fest der Liebe und der Besinnung. Böse Überraschungen durch Behördenpost unterm Weihnachtsbaum sollte es nicht geben. Wir wollen unseren Teil für ein friedliches Weihnachtsfest beitragen“, erklärt der Oberbürgermeister. Ausgenommen von dieser Maßnahme bleiben aber die Überwachung des ruhenden Verkehrs bzw. die Fälle, in denen der Stadt ein Schaden oder Rechtsnachteil entstehen kann oder Gefahr im Verzug ist.

Ebenfalls ab Donnerstag, dem 17. Dezember 2020, werden die Parkautomaten am Altmarkt – dem einzigen kostenpflichtigen Parkstandort in der Stadt – außer Betrieb genommen. Am 4. Januar 2021 werden die Automaten wieder aktiviert. In diesem Zeitraum können die Parkplätze kostenfrei genutzt werden. Es ist jedoch die Parkscheibe auszulegen und die jeweilige Höchstparkdauer zu beachten. Nach der im Vorjahr erfolgten Verkürzung der kostenpflichtigen Parkzeit, von früh und abends um je eine Stunde auf die Zeit zwischen 9 und 17 Uhr, war dies als weiterer Schritt gedacht, die Attraktivität der Innenstadt, u.a. für Weihnachtseinkäufe, zu erhöhen. Durch den nun angekündigten sogenannten „harten Lockdown“ sind diese Überlegungen vorerst hinfällig.

(veröffentlicht am 13.12.2020)