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Pressemitteilung

Wahlhelfer gesucht – Aufwandsentschädigung erhöht

Am 26. Mai 2019 stehen in der Stadt Bischofswerda die Europa-Wahl sowie die Wahlen für den Kreistag, Stadtrat und die Ortschaftsräte an. Am 1. September folgt dann die Wahl zum Sächsischen Landtag. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl werden für die Besetzung der Wahlvorstände in den 14 Wahllokalen der Stadt und ihren Ortsteilen sowie den zwei Briefwahlvorständen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger benötigt. „Bitte helfen Sie durch Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in einem der Wahlvorstände, diese Wahlen ordnungsgemäß durchzuführen. Wir freuen uns über die Mitwirkung derjenigen, die uns bereits in den letzten Jahren unterstützten sowie hoffentlich vieler neuer Helfer“, so Oberbürgermeister Holm Große.
Am Wahltag erledigt der Wahlvorstand seine Aufgaben in zwei Schichten. Dabei sprechen sich die Mitglieder der jeweiligen Wahlvorstände untereinander ab, welche Gruppe vormittags und welche nachmittags im Wahllokal anwesend ist. 17.30 Uhr treffen sich wieder alle Mitglieder des Wahlvorstands im Wahllokal – ab 18 Uhr erfolgt dann die Auszählung der abgegebenen Stimmen. Die Mitglieder der Briefwahlvorstände nehmen erst am Nachmittag ihre Arbeit auf.

Wie viele Wahlhelfer werden benötigt:

Bei Wahlen zum Landtag werden etwa 125 Personen für die Wahllokale benötigt. Bei Kommunalwahlen (Stadtrat, Ortschaftsrat, Kreistag) nochmals rund zehn Personen mehr für den Gemeindewahlausschuss.

Wer kann mitmachen:

Jeder, der am Wahltag 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Sie sollten Ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Stadtgebiet (inklusive Ortsteile) haben.

Was ist zu tun:

Wahlhelfer sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen, sie zählen Stimmen aus und stellen das Wahlergebnis im Wahllokal bzw. bei der Briefwahl fest. Sie sind ehrenamtlich als Wahlvorsteher/In, Stellvertreter/in, Schriftführer/in oder Beisitzer/In tätig. Dafür erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung, ein so genanntes Erfrischungsgeld, die im Vergleich zu den Vorjahren durch einen Beschluss des Stadtrates vom 27. November 2018 erhöht wurde.

Wo erhalte ich weitere Informationen:

Bei der Arbeitsgruppe Wahlen 

Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda,
telefonisch unter 03594/786245
Per E-Mail: wahlbuero@bischofswerda.de

(veröffentlicht am 22.01.2019)