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Pressemitteilung

„Von uns – für uns“ - Schiebocker Tage 2021

Als fast genau vor einem Jahr die Idee der „Schiebocker Tage - at home“ entstand, waren wir als Aktionsgemeinschaft überzeugt, dass es eine Ausnahme sein wird und wir 2021 in gewohnter Form wieder zusammen feiern können.
Leider standen wir nun auch in diesem Jahr vor der Entscheidung die „Schiebocker Tage“ ausfallen zu lassen oder nicht.
Wir haben uns dafür entschieden, trotz aller widrigen Umstände, am zweiten Juniwo-chenende mit euch zu feiern.
Da wir nicht Hellsehen können, wissen wir natürlich nicht, welche Einschränkungen zu diesem Zeitpunkt bestehen werden. Aber wir gehen davon aus, dass ein Gastro-nomiebetrieb im Außenbereich, wenn auch mit beschränkter Personenanzahl und unter den dann gegebenen Hygieneregeln, möglich sein wird.
Gerade die Gastronomie und ein großer Teil des stationären Einzelhandels haben in den letzten Wochen und Monaten unter den coronabedingten Einschränkungen wirt-schaftlich gelitten. Deshalb möchten wir Euch auffordern, am 12.06. eine der An-laufstationen für die Fans der „Schiebocker Tage“ zu sein. Dies kann vor Eurer Gast-stätte, Eurem Laden oder aber auch auf einen Platz oder einer Straße stattfinden.
Dafür suchen wir Eure Ideen und möchten diese gemeinsam mit der Stadt Bischofs-werda unterstützen. Die Auswahl, wer einen Zuschuss in welcher Höhe erhält, erfolgt durch die AG Schiebocker Tage und richtet sich nach Originalität und Kreativität der eingereichten Konzepte. Schickt
Eure Konzepte bis zum 09. Mai 2021 an jana.kalauch@bischofswerda.de

1. Wer darf sich bewerben?
In Bischofswerda ansässige Gastronomiebetriebe, stationäre Einzelhändler und Ver-eine. Der Ort der Veranstaltung liegt innerhalb des Gebietes „Förderprogramm In-nenstadt“ (innerhalb der alten Stadtmauer), begründete Ausnahmen sind möglich.

2. Wie kann ich mich bewerben?
Schriftliches Kurzkonzept (maximal eine halbe A4-Seite) inkl. Kostenplan für Zu-schuss (Kostenplan muss nur Aufwendungen im Sinne Punkt 3. enthalten). Darüber hinaus muss zwei Wochen vor der Veranstaltung ein Hygienekonzept schriftlich ein-gereicht werden.

3. Was wird gefördert?
Gefördert werden Gagen von Künstlern, Dekoration, Miete von Ausstattungse-quipment und Veranstaltungstechnik, Mittel zur Umsetzung des Hygieneschutzkon-zeptes sowie Logistik.

4. Was wird nicht gefördert?
Personal- und Mietkosten (außer 3.)

5. Höhe des Zuschusses
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem eingereichten Konzept sowie den zur Verfügung stehen Mitteln. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Eine Teil-förderung ist möglich.

6. Wie wird ausgezahlt?
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Rechnungslegung durch den Veran-stalter inklusive der Belegkopien.

Gerne stehen wir Euch bei der Erstellung der Konzepte in beratender Form und bei der Umsetzung auch tatkräftig und zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Eure Ideen!

Eure Aktionsgemeinschaft Schiebocker Tage 2.0 und die Stadt Bischofswerda

(veröffentlicht am 22.04.2021)