Wiederholte Bürgerbeschwerden und Kontrollen der Stadt Bischofswerda ergaben, dass immer öfter Fahrzeuge vor bzw. gegenüber von Grundstücksein- bzw. -ausfahrten parken. Dem Halter oder Führer eines Fahrzeuges ist es gemäß §12 der StVO untersagt, vor bzw. gegenüber von Grundstücksein- bzw. -ausfahrten zu parken. Geschieht dies trotzdem, wird das nach Bußgeldkatalog geahndet. Die Stadt Bischofswerda fordert deshalb alle Fahrzeughalter auf, umsichtig zu parken.
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Pressemitteilung
Verstärktes Parken gegenüber von Grundstücksein- bzw. -ausfahrten
(veröffentlicht am 13.06.2018)