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Pressemitteilung

Verstärkt Verschmutzungen durch Hundekot

Wiederholte Bürgerbeschwerden und Feststellungen durch Mitarbeiter des Bauhofes und des Teams Ordnung und Sicherheit ergaben, dass die Hinterlassenschaften der Hunde-Notdurft leider immer öfter an Ort und Stelle verbleiben! Der Halter oder Führer eines Tieres hat aber gemäß §10 (3) der Polizeiverordnung dafür zu sorgen, dass die Notdurft des Tieres nicht auf Straßen, Gehwegen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verrichtet wird. Geschieht dies trotzdem, ist der Tier-Kot unverzüglich zu beseitigen.

Schwerpunkte für Fehlverhalten sind vermehrt in Grünanlagen wie dem Schillerpark oder am Gondelteich, aber auch rund um die Kinderkrippe „Anne Frank“ sind immer wieder Hundehaufen zu finden. Die Stadt Bischofswerda fordert deshalb alle Hundehalter auf, ihrer Pflicht nachzukommen und für die Beseitigung des Hundekots die dafür aufgestellten Hundetoiletten zu nutzen.

(veröffentlicht am 23.03.2018)