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Pressemitteilung

Versand von Grundsteuerbescheiden 2016

Durch ein technisches Problem haben einige Steuerpflichtige ihren Grundsteuerbescheid mit der Veranlagung ab dem Jahr 2016 doppelt erhalten. Bei all denen, die davon betroffen sind, ist der Bescheid vom 30.11.2015 ungültig. Bei Vorlage einer Einzugsermächtigung erfolgt zu den Fälligkeitsterminen jeweils nur eine Abbuchung.

Wir bitten um entsprechende Beachtung und hoffen auf Verständnis. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Bereiches Finanzen gern zur Verfügung.

Weidner
Fachbedienstete für Finanzen

(veröffentlicht am 02.12.2015)