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Pressemitteilung

Verordnung der Stadt Bischofswerda über verkaufsoffene Sonntage 2024

Auf Grund von § 8 Absätze 1 und 2 Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG) vom 01. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338), das zuletzt durch das Gesetz vom 5. November 2020 (SächsGVBl. S. 589) geändert worden ist, wird durch Beschluss des Stadtrates Bischofswerda vom 30.01.2024 verordnet:

§ 1
Verkaufsoffene Sonntage im gesamten Stadtgebiet oder bestimmte Ortsteile und Handelszweige (nach § 8 Abs. 1 SächsLadÖffG)

Verkaufsstellen dürfen in der Stadt Bischofswerda bzw. in bestimmten Ortsteilen oder Handelszweigen an folgenden Sonntagen des Jahres 2024 in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein:

08.09.2024 – „Tag der offenen Hinterhöfe / Herbstmarkt“ – gesamtes Stadtgebiet

08.12.2024 – „Weihnachtsmarkt“ – gesamte Innenstadt

§ 2
Verkaufsoffene Sonntage in einzelnen Bereichen (nach § 8 Abs. 2 SächsLadÖffG)

Verkaufsstellen in den nachfolgend genannten Bereichen dürfen zusätzlich zu den Terminen aus § 1 an folgenden Sonntagen des Jahres 2024 in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein:

03.03.2024 – „Familienfest“ – Gewerbegebiet Neustädter Straße

§ 3
Schlussbestimmungen

(1)          Die übrigen Bestimmungen des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten sowie die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen bleiben unberührt.

(2)          Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.

Die Verordnung wird hiermit ausgefertigt.

Bischofswerda, 31.01.2024

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 02.02.2024)