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Pressemitteilung

Verbotswidriges Radfahren auf Gehwegen

In den vergangenen Wochen und Monaten wurden im Stadtgebiet immer wieder Radfahrer gesichtet, welche verbotswidrig die Gehwege benutzten. Nachfolgend möchte die Stadt Bischofswerda deshalb an die geltenden gesetzlichen Regelungen erinnern:

Die Benutzung des Gehweges mit dem Fahrrad ist grundsätzlich verboten. Dies gilt auch für die Nutzung von E-Scootern. Ausnahmen für Fahrradfahrer gelten lediglich für solche Wege, welche durch eine entsprechende Beschilderung ausdrücklich für die (Mit-)Benutzung mit dem Rad gekennzeichnet sind.

Kinder, die jünger als acht Jahre sind, sind hingegen sogar verpflichtet, den Gehweg mit dem Rad zu benutzen, sofern kein baulich von der Fahrbahn abgetrennter Radweg vorhanden ist. Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen sich aussuchen, ob sie die Straße, den Gehweg oder den Radweg benutzen. Bis zur Vollendung des achten Lebensjahres dürfen auch das Kind begleitende Aufsichtspersonen den Gehweg benutzen. Diese müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Verstöße gegen die vorgenannten Regelungen können mit Bußgeldern bis zu 100 Euro geahndet werden.

 

(veröffentlicht am 23.09.2023)