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Pressemitteilung

Umsetzung der ab 4. Mai 2020 gültigen Corona-Schutz-Verordnung

Seit Montag, dem 4. Mai 2020, 0 Uhr, gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, die am vergangenen Freitag, dem 1. Mai 2020, veröffentlicht wurde und bis Mittwoch, dem 20. Mai 2020, 24 Uhr, gelten soll. Aus dieser neuen Verordnung und dazugehörigen Allgemeinverfügungen ergeben sich Möglichkeiten, unter anderem Einrichtungen der Stadt Bischofswerda wieder zur Nutzung zu öffnen.

Seit diesem Montag, dem 4. Mai 2020, hat zum Beispiel der Tier- und Kulturpark wieder geöffnet. Der Betreiber der Einrichtung, der Lebenshilfe-Verein, hat gemeinsam mit dem Tierparkförderverein und vielen ehrenamtlichen Helfern das vergangene Wochenende genutzt, um alle erforderlichen Maßnahmen zur Wiedereröffnung abzuschließen. Unter Berücksichtigung der Besucherwegefläche und der Abstandsregel von 1,5 bis zwei Metern dürfen maximal 142 Personen gleichzeitig den Tierpark betreten. Um den Überblick zu behalten, werden an der Kasse Chips ausgegeben – deren Rückgabe erfolgt beim Verlassen der Einrichtung. „Wir hoffen sehr auf das Verständnis unserer Besucher für die notwendigen Maßnahmen sowie auf gegenseitige Rücksichtnahme während des Tierparkbesuchs“, so Tierpark-Leiterin Silvia Berger.

Spielplätze dürfen ebenfalls wieder geöffnet werden. Dies aber laut Verordnung erst, wenn für jeden der neun in Verantwortung der Stadt Bischofswerda befindlichen Spielplätze vorgelegte Hygienekonzepte durch das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises genehmigt sind. Die Stadt Bischofswerda erstellt aktuell Regelungen und wird ihre Spielplätze dann – nach Abstimmung mit dem Landratsamt – umgehend wieder öffnen. Das soll nach dem Willen von Oberbürgermeister Holm Große spätestens ab Mittwoch, dem 5. Mai 2020, geschehen. „Ich hätte unsere Spielplätze am liebsten bereits ab heute wieder geöffnet. Leider kann uns aber bis zur Stunde keine der zuständigen übergeordneten Behörden in irgendeiner Art und Weise Hinweise geben, was die geforderten Konzepte denn außer den allgemein bekannten hygienischen Regelungen beinhalten sollen. Hier verstehe ich den Gesetzgeber nicht, dass er es uns Kommunen unnötig schwer macht, hier vor Ort unseren Menschen rascher ein Stück Normalität in ihrem Leben zurück zu geben.“, führt der Oberbürgermeister weiter aus.

Weitere Kultureinrichtungen, die für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen, sind die Stadtbibliothek und die Carl-Lohse-Galerie im sogenannten Bischofssitz, Dresdener Straße 1. Laufende Umbauarbeiten und die damit verbundene, nicht sofort mögliche Umsetzung der geforderten hohen Hygienevorgaben zur Wiedereröffnung, machen es aber erforderlich, die Öffnung der Bibliothek erst für Donnerstag, den 7. Mai 2020, 10 Uhr, vorzubereiten. Zutritt wird aber nur mit fester Terminvereinbarung erfolgen. Die sicherlich begehrten Termine können sich alle Nutzer aber bereits jetzt unter 03594-786160 zu den sonst gewohnten Öffnungszeiten (Montag und Dienstag, jeweils 10 - 18 Uhr) sichern. Mehr Infos: www.bischofswerda.de/kultur-freizeit-und-tourismus/bibliothek.html

Nicht von den Bautätigkeiten betroffen ist die im Erdgeschoss befindliche Carl-Lohse-Galerie. Diese kann somit ab Dienstag, dem 5. Mai 2020, wieder Besucher empfangen. Die regulären Öffnungszeiten sind Dienstag, 12 - 18 Uhr / Donnerstag, 12 - 18 Uhr / Freitag, 10 - 15 Uhr / Sonntag, 13 - 17 Uhr. Neben der Carl-Lohse-Dauerausstellung ist die aktuelle Wechselausstellung „Jenseits von Raum und Zeit – im Diesseits von Farbe und Licht“ von Knut van der Vinzburg zu sehen. Diese wurde bis 5. Juli 2020 verlängert und zeigt vorwiegend surrealistische und impressionistische Werke sowie Skulpturen aus Stahl, Holz oder Bronze. Die Ausstellungen anlässlich der Jubiläen 125. Geburtstag und 55. Todestag des Künstlers Carl Lohse, welche am 8. Mai eröffnet werden sollten, wurden verschoben und werden nun am 4. September bis 25. Oktober 2020 zu sehen sein.

Durch den Freistaat Sachsen wurden weiterhin Außensportstätten zur Nutzung unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen freigegeben. Die Nutzer der Einrichtungen in Bischofswerda werden derzeit über die zu beachtenden Regeln informiert – eine Öffnung der Außensportstätten ist ab Mittwoch, dem 6. Mai 2020, vorgesehen.

Für den Schulbetrieb und die Kindertagesbetreuung in Sachsen hat die Staatsregierung eine neue Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalts beschlossen. Danach sind Betreuungsangebote in der Kindertagespflege ab dem 4. Mai 2020 wieder möglich. Zudem können nicht nur die Schüler der Abschlussklassen, sondern nun auch die Schüler aller Vorabschlussklassen der Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen ab dem 6. Mai 2020 wieder ihre Schulen besuchen. Ebenfalls geöffnet werden die 4. Klassen an Grund- und Förderschulen. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 3 der Grundschulen wird durch die Stadt Bischofswerda eine Notbetreuung während der üblichen Unterrichts- und Hortzeiten gesichert – alle Eltern, die bisher die Notbetreuung in Anspruch genommen haben oder jene, die diese jetzt beantragen, werden vom zuständigen Familien- und Ordnungsamt über die geplanten Abläufe informiert. Eine Ganztagesbetreuung der 4. Klassen erfolgt durch die jeweilige Schule in deren Räumlichkeiten. Die Stadt Bischofswerda hat alle notwendigen Informationen in einem speziellen Teil für Eltern auf der Coronavirus-Infoseite der städtischen Homepage unter der Kurt-URL https://bit.ly/2KMTxq0 aufbereitet – inklusive der aktuell gültigen Übersicht aller Notbetreuungsberechtigten und des entsprechenden Antragformulars.

Infos zur aktuellen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen finden Interessenten unter www.coronavirus.sachsen.de/index.html – aktuelle Informationen zur Anwendung in Bischofswerda unter www.bischofswerda.de/aktuell-und-wissenswert/coronavirus.html sowie auf der Facebook-Seite der Stadt unter www.facebook.com/Bischofswerda

(veröffentlicht am 04.05.2020)