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Pressemitteilung

Übernahme der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertages- betreuung („Gute-KiTa-Gesetz“) hat die Bundesregierung ab dem 1. August 2019 die Möglichkeit geschaffen, eine Befreiung von den KiTa-Gebühren für Familien mit gerin- gem Einkommen zu erhalten.

Neben den bisherigen Anspruchsberechtigten haben auch die Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag die Möglichkeit über ein vereinfachtes Antragsverfahren die Über- nahme des Elternbeitrages für die Kindertagesbetreuung beim Landkreis Bautzen zu beantragen. Den Antrag finden die Eltern auf der Internetseite des Landkreises Bautzen bzw. erhalten diesen in den Bürgerämtern an den Verwaltungsstandorten des Landrats- amtes Bautzen.

Antragsformular

(veröffentlicht am 09.07.2019)