Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Aktuell und Wissenswert
  3. News
  4. Pressemitteilung

Pressemitteilung

Straßenreinigung und Winterdienst

Wenn Schnee und Eis die Fußwege in Rutschbahnen verwandeln, sind Eigentümer und Besitzer (Anlieger) der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke gefordert. Für die gegenwärtige Jahreszeit sind insbesondere die Anliegerpflichten zum Winterdienst zu beachten. Hiermit weisen wir auf die Satzung der Stadt Bischofswerda über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin.

Danach obliegt den Straßenanliegern im Bereich der Stadt und in den Ortsteilen die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht innerhalb der geschlossenen Ortslage, die Gehwege einschließlich Straßenrinne nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen sowie Gehwege bei Schneeanhäufungen zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material, wie Sand oder Splitt zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist nicht gestattet. Die Straßenrinne und Straßeneinläufe sollten möglichst frei gehalten werden. Hydranten sind freizuhalten.

Weiterhin regelt diese Satzung die Gegenstände, die der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht unterliegen sowie Umfang der Reinigungspflicht und des Schneeräumens, Beseitigung von Schnee- und Eisglätte und Reinigungszeiten. Den vollständigen Text der Satzung finden Sie unter http://www.bischofswerda.de/aktuell-und-wissenswert/stadtrecht.html.

Die Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt Bischofswerda sind bemüht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die Straßen von Schnee zu befreien und bei Glätte zu streuen. Alle Straßen außer den schmalsten Gassen werden durch den Bauhof beräumt. Ein Rechtsanspruch auf Winterdienst sowie auf Freihaltung von Flächen für den ruhenden Verkehr besteht jedoch nicht.

Anlieger an öffentlichen Straßen und Wegen haben darauf zu achten, dass keine Gehölze (Äste von Bäumen, Sträuchern und Hecken) in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Dies ist eine Behinderung. Außerdem ist zu erwarten, dass sich die Situation bei Schneefall noch verstärkt. Die Grundstückseigentümer sind aufgefordert, wenn nötig sofort Abhilfe zu schaffen.

Im Interesse der Bürger und Besucher der Stadt wird gebeten, die Winterdienstpflichten gut zu erfüllen. Es geht dabei nicht nur um die Benutzbarkeit der Wege sondern vor allem um die Vermeidung von Unfällen. Gerade ältere Mitbürger haben unter winterlichen Bedingungen Schwierigkeiten, schlecht oder gar nicht geräumte Wege zu benutzen. Letztendlich werden mit der Erfüllung der Straßenanliegerpflichten durch die Grundstückseigentümer auch Haftungsansprüche bei Unfällen vermieden.

Womit muss ich rechnen, wenn ich meinen Verpflichtungen nicht nachkomme?

Zur Straßenreinigung und zum Winterdienst verpflichtete Anlieger sollten auch an das private Haftungsrecht denken, welches bei Personen- bzw. Vermögensschäden für den Fall greift, dass die Anliegerpflichten nicht oder nicht ausreichend erfüllt wurden. Die Nichterfüllung der Anliegerpflichten kann als Ordnungswidrigkeit gemäß dieser Satzung geahndet werden.

Ordnungsamt
Stadtverwaltung Bischofswerda

(veröffentlicht am 01.12.2015)