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Pressemitteilung

Steuervergünstigungen im Sanierungsgebiet Bischofswerda „Innenstadt“ nach § 7 h, 10 f und 11 a EStG

Im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ besteht für Grundstückseigentümer weiterhin für die Eigentümer die Möglichkeit der Steuerabschreibung nach § 7 h, 10 f und 11 a Einkommenssteuergesetz (EStG). Die Sanierungsmaßnahmen laufen nach derzeitiger Planung noch bis Ende 2019. Das bedeutet, dass der Eigentümer weiterhin erhöhte Abschreibungen auf Herstellungs- oder Anschaffungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach § 177 BauGB in Anspruch nehmen kann.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen:

  • Das Gebäude liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Innenstadt“. 
  • Ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot bzw. ein Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag zwischen dem Eigentümer und der Stadt wurde vor Beginn der Baumaßnahme abgeschlossen. 
  • Es werden keine grundlegenden Änderungen der sozialen und gewerblichen Strukturen vorgenommen (z. B. Luxusmodernisierung von Wohnungen).

Der Abschluss einer Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung ist vom Eigentümer bei der Gemeindeverwaltung, Bauamt, vor Baubeginn schriftlich zu beantragen. Vorzulegen sind Unterlagen zur Beschreibung der geplanten Baumaßnahme (z. B. Angebote von Baufirmen). Nach Abschluss der Baumaßnahme ist die Steuerbescheinigung durch Vorlage des im Vertrag beiliegenden Formulars zu beantragen. Bei der Antragstellung muss der Nachweis des Abschlusses der Baumaßnahme entsprechend der vertraglichen Regelungen sowie die Vorlage einer nachvollziehbaren Kostenaufstellung mit quittierten Originalrechnungen erfolgen.

Bescheinigungsfähige Maßnahmen sind:

  • Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB, die auf einer vor Beginn der Baumaßnahme geschlossenen vertraglichen Vereinbarung zwischen Eigentümer und Stadt basieren;  
  • Erhaltung und Erneuerung von Gebäuden, die für das Raumbild von Bedeutung sind; 
  • Umnutzung oder Umgestaltung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, welche unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ansonsten nicht nutzbar sind; 
  • Maßnahmen zur notwendigen Anpassung an den allgemeinen Wohnstandard; 
  • Stellplätze und Garagen, wenn das Gebäude ansonsten nicht sinnvoll nutzbar ist; 
  • Abriss mit anschließender Wiederherstellung des Gebäudes, wenn die Rekonstruktion aus bautechnischen, sicherheitstechnischen oder wirtschaftlichen Gründen geboten ist.

Anfragen und Anträge bitte an das Bauamt der Stadt Bischofswerda oder den Sanierungsbetreuer Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH unter folgenden Kontaktdaten:

Stadtverwaltung Bischofswerda
Bauamt
Rudolf-Breitscheid-Str. 7
01877 Bischofswerda
Frau Michel
Mail: silke.Michel@bischofswerda.de
Tel.: 03594 786 103

Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
Geschäftsstelle Sachsen
Königsbrücker Straße 31-33
01099 Dresden
Herr Kirchhefer
Mail: lutz.kirchhefer@wuestenrot.de
Tel.: 0351 80828-24

(veröffentlicht am 20.12.2017)