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Pressemitteilung

Steuervergünstigungen im Sanierungsgebiet Bischofswerda „Innenstadt“ nach § 7 h, 10 f und 11 a EStG

Im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ von Bischofswerda besteht für Grundstückseigentümer weiterhin die Möglichkeit der Steuerabschreibung nach § 7 h, 10 f und 11 a Einkommensteuergesetz (EStG). Das bedeutet, dass Eigentümer erhöhte Abschreibungen auf Herstellungs- oder Anschaffungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach § 177 BauGB in Anspruch nehmen können, sofern sie vor Aufhebung der Sanierungssatzung mit Baumaßnahmen beginnen. Die Sanierungssatzung hat nach derzeitiger Planung noch bis Ende 2024 Bestandskraft. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen sind:

·           Das Gebäude liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Innenstadt“ (siehe Plan).

·           Ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot bzw. ein Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag zwischen dem Eigentümer und der Stadt wurde vor Beginn der Baumaßnahme abgeschlossen.

·           Es werden keine grundlegenden Änderungen der sozialen und gewerblichen Strukturen vorgenommen (z. B. Luxusmodernisierung von Wohnungen).

 

Der Abschluss einer Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung ist vom Eigentümer bei der Stadt vor Baubeginn schriftlich zu beantragen. Vorzulegen sind Unterlagen zur Beschreibung der geplanten Baumaßnahme (z. B. Angebote von Baufirmen). Bescheinigungsfähige Maßnahmen sind:

·           Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB unter Beibehaltung der bestehenden Nutzung;

·           Erhaltung und Erneuerung von Gebäuden, die für das Raumbild von Bedeutung sind;

·           Umnutzung oder Umgestaltung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, welche unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ansonsten nicht nutzbar sind;

·           Maßnahmen zur notwendigen Anpassung an den allgemeinen Wohnstandard;

·           Stellplätze und Garagen, wenn das Gebäude ansonsten nicht sinnvoll nutzbar ist;

·           Abriss mit anschließender Wiederherstellung des Gebäudes, wenn die Rekonstruktion aus bautechnischen, sicherheitstechnischen oder wirtschaftlichen Gründen geboten ist.

Nach Abschluss der Baumaßnahme ist die Steuerbescheinigung durch Vorlage des im Vertrag beiliegenden Formulars bei der Stadt zu beantragen. Dazu ist der Nachweis des Abschlusses der Baumaßnahme entsprechend der vertraglichen Regelungen zu führen und mit quittierten Originalrechnungen zu belegen.

Anfragen und Anträge richten Sie bitte an das Bauamt der Stadt Bischofswerda oder den Sanierungsbetreuer Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH unter folgenden Kontaktdaten:

Stadtverwaltung Bischofswerda Bauamt Rudolf-Breitscheid-Str. 7 01877 Bischofswerda Frau Fischer Mail:          diana.fischer@bischofswerda.de Tel.:          03594 786 107   Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH Geschäftsstelle Dresden Königsbrücker Straße 31-33 01099 Dresden Frau Männel Mail:                sophie.maennel@wuestenrot.de Tel.:                0351 80828-29  
(veröffentlicht am 11.09.2023)