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Pressemitteilung

Stellenausschreibung

Die Große Kreisstadt Bischofswerda schreibt folgende Stelle aus:

Leiter Büro des Oberbürgermeisters (m/w).

Die Stelle ist zum 01.04.2016 nachzubesetzen. Die Einstellung erfolgt unbefristet.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Es erfolgt eine tarifgerechte Vergütung nach TVöD.

Zu den Aufgaben gehören u. a.:

  • Leitung von Büro und Stabsstelle des Oberbürgermeisters mit Assistenz in den Bereichen

    • Koordination der Stabsstelle mit den Bereichen Wirtschaftsförderung und Marketing
    • Ausübung von Nebenfunktionen, Ehren- und Nebenämtern
    • Verwaltung der Mitgliedschaften in Kommunalen Spitzenverbänden und Organisationen
    • Aufnahme und Bearbeitung von Bürgeranliegen
    • Vorbereitung strategischer Prozesse im Auftrag des Oberbürgermeisters

  • Planung der Neuausrichtung der internen und externen Kommunikation sowie deren Umsetzung
  • Wahrnehmung der Aufgaben als Beauftragter für Asyl und Integration

    • Unterstützung des OB bei der Bearbeitung von Grundsatzfragen kommunaler Integrationspolitik
    • Koordination der Aktivitäten der Stadt sowie der ehrenamtlich tätigen Vereine, Verbände und Einzelpersonen, Schulen und Kirchgemeinden, der „Initiative Bischofswerda” u. a.
    • Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden auf Bundes-, Landes- und Landkreisebene

Wir erwarten:

  • abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise im kaufmännischen oder im Medien-Bereich
  • Erfahrungen in der Büroleitung und -kommunikation
  • abgeschlossene Ausbildung und/oder praktische Erfahrungen in Öffentlichkeitsarbeit, Layout- und   Textgestaltung, vorzugsweise auch im journalistischen Bereich
  • Pkw-Führerschein
  • Sprachkenntnisse (englisch, tschechisch, polnisch) sind von Vorteil

Die schriftlichen Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis 31.01.2016 unter dem Kennwort „Leiter/in Büro des Oberbürgermeisters” an:

Stadtverwaltung Bischofswerda
SG Personal
PF 1173
01871 Bischofswerda

oder per E-Mail an bewerbung@bischofswerda.de.

Für alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, kommt die Stadtverwaltung Bischofswerda nicht auf.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungsunterlagen nur zurückgesendet werden, wenn ein geeigneter, adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wird. Ansonsten werden die Bewerbungen zur Abholung bereitgestellt bzw. unter Beachtung der gesetzlichen Fristen und datenschutzrechtlicher Vorschriften vernichtet.

Prof. Dr. H. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 04.01.2016)