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Pressemitteilung

Regelungen der Stadt Bischofswerda zur Anwendung der SächsCoronaSchVO vom 17.04.2020 (SächsGVBl. Nr. 10 vom 18.04.2020)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Wirkung ab 20.04. 2020 werden bis auf Widerruf folgende Einrichtungen für den Besucherverkehr vollständig geschlossen sowie die Nutzung der Einrichtungen untersagt:

·         Bürgerhäuser in Weickersdorf, Schönbrunn, Großdrebnitz (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 SächsCoronaSchVO),
·         Stadtbibliothek (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 SächsCoronaSchVO),
·         Carl-Lohse-Galerie (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 SächsCoronaSchVO,
·         großer und kleiner Saal im Rathaus (§ 3 Abs. 1 SächsCoronaSchVO),
·         Beratungsraum Bauamt (§ 3 Abs. 1 SächsCoronaSchVO),
·         Turnhalle Süd I und Süd II (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 SächsCoronaSchVO),
·         Halle Wesenitzsportpark (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 SächsCoronaSchVO),
·         Sportsaal Grundschule Goldbach (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 SächsCoronaSchVO),
·    Anmietung von Feuerwehrgebäuden für private Zwecke (§ 3 Abs. 1 SächsCoronaSchVO).

Bereits bestehende Nutzungsvereinbarungen für die oben genannten Einrichtungen werden für die Dauer dieser Verfügung ausgesetzt.

Der große Saal des Rathauses und die Aula der Schule Kirchstraße werden explizit nur für Sitzungen der kommunalen  Gremien (Stadtrat und Ausschüsse) genutzt.

Mit Wirkung vom 20.04.2020 wird die Stadtverwaltung Bischofswerda (Rathaus, Bauamt, Bauhof, Bischofssitz) für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.

Ausnahmen sind folgende Fälle:
·         Beurkundungen von Geburten und Sterbefällen im Standesamt,
·    dringende Beantragung von Personaldokumenten (Personalausweis, Reisepass),
·         telefonisch oder per E-Mail vereinbarte Termine.

Die sofortige Vollziehung der oben genannten Maßnahmen wird angeordnet.

Gründe:

Grundlage für diese Verfügung ist die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
(Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 17.04.2020 (SächsGVBl. Nr. 10 vom 18.04. 2020).

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 21.04.2020)