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Pressemitteilung

Regelungen der Stadt Bischofswerda zur Anwendung der SächsCoronaSchVO vom 03.06.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Wirkung ab 06.06.2020 gelten bis auf Widerruf folgende Regelungen für die Stadtverwaltung Bischofswerda:

1.     der Besucherverkehr der Stadtverwaltung Bischofswerda ist mit vorheriger Terminvergabe möglich,

2.     die Anmietung von Feuerwehrgebäuden für private Zwecke bleibt untersagt,

3.     Bürgerhaus/Vereinshaus in Weickersdorf, Schönbrunn, Großdrebnitz dürfen unter Einhaltung der jeweiligen Hygienekonzepte geöffnet werden,

4.     der große und kleine Saal des Rathauses und der Beratungsraum im Bauamt dürfen unter Einhaltung der jeweiligen Hygienekonzepte geöffnet werden.

mit Wirkung ab 16.06.2020 gelten bis auf Widerruf folgende ergänzende Regelungen zu Punkt 1 für die Stadtverwaltung Bischofswerda:

1.     der Bürger- und Tourismusservice ist wieder regulär geöffnet

Alle weiteren Punkte 2-4 bleiben weiterhin bestehen.

Gründe:

Grundlage für diese Regelung sind

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 03.06.2020 und

Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus, Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 03.06.2020, Az.: 15-5422/22

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 05.06.2020)