Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Aktuell und Wissenswert
  3. News
  4. Pressemitteilung

Pressemitteilung

Regelung zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund des Lockdowns

Sachsens Staatsregierung und die Spitzenverbände der Kommunen hatten sich vor knapp drei Wochen zur Erstattung von Kitagebühren verständigt. Mittlerweile haben beide Seiten die dazu notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Somit besitzt auch die Stadt Bischofswerda Planungssicherheit und kann nun die Eltern über die Regularien vor Ort informieren.

Für den Zeitraum vom 14.12. bis 14.02.2021 – der Schließung von Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und Horten – werden keine Elternbeiträge erhoben. Oberbürgermeister Prof. Dr. Holm Große hat die Erstattung von den gezahlten Elternbeiträgen, welche in o.g. kommunalen Einrichtungen betreut werden, veranlasst. Dies gilt aber nicht für Kinder, für die in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen worden ist bzw. noch in Anspruch genommen wird.

Folgende Regelung tritt nun für die Zeit vom 14.12.2020 bis 14.02.2021 in Kraft:

Die bereits abgebuchten Elternbeiträge für den Monat 01/2021 werden für den Zeitraum 14.12.2020 bis einschließlich 17.01.2021 entsprechend ausgebucht und mit dem Monat 02/2021 verrechnet.

Die Elternbeiträge für den Monat 02/2021 werden nicht abgebucht bzw. müssen nicht überwiesen werden, dies entspricht dem Zeitraum vom 18.01.2021 bis einschließlich 14.02.2021. Die daraus resultierenden Gutschriften werden mit dem Elternbeitrag für den Monat 03/2021 verrechnet, somit entfällt auch hier die Abbuchung bzw. die Zahlung des Elternbeitrages. Es werden keine separaten Bescheide erlassen.

Zusätzlich ist Folgendes zu beachten:

Für Eltern deren Kinder eine Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, werden für den kompletten Zeitraum Elternbeiträge in Höhe von 75 Prozent des regulär festgesetzten Elternbeitrages mit separatem Bescheid nachträglich berechnet. Dieses Verfahren wird auch für Hortkinder angewandt, da vormittags die Betreuung durch die Schule abgedeckt wird.

Um das Verfahren nicht zu verzögern, ist es wichtig, dass die Eltern keine eigenständigen Rückbuchungen für den Monat 01/2021 vornehmen.

Für Rückfragen steht den Eltern die zuständige Kollegin des Familien- und Ordnungsamt unter der Telefonnummer 03594 786-128 gern zur Verfügung.

Wird per Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen die Schließung der Kindereinrichtungen verlängert, kann der Zeitraum für die Geltung dieser Anweisung entsprechend verlängert werden.

(veröffentlicht am 27.01.2021)