Gemäß § 88c (2) der Sächsischen Gemeindeordnung hat der Stadtrat von Bischofswerda in öffentlicher Sitzung am 25.09.2018 den Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 gefasst. Entsprechend § 88c (3) der Sächsischen Gemeindeordnung wird der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang in der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1 - Bereich Finanzen - öffentlich ausgelegt. Während der Öffnungszeiten der Stadt Bischofswerda besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme.
Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister