Gemäß § 99 der Sächsischen Gemeindeordnung wurde für die Große Kreisstadt Bischofswerda für das Jahr 2015 ein Beteiligungsbericht erstellt. Entsprechend § 99 Absatz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung wird informiert, dass ab dem 30.01.2017 dieser Beteiligungsbericht in der Stadtverwaltung, Altmarkt 1, Zimmer 208, zu den allgemeinen Sprechzeiten der Stadtverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung steht.
Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister