Die Flurneuordnungsbehörde des Landratsamtes Bautzen hat im Bodenordnungsverfahren 250319 – Weickersdorf (Stall, Maschinenhalle und Silos) den Bodenordnungsplan aufgestellt, darin sind alle Ergebnisse des Bodenordnungsverfahrens zusammengefasst. Die Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes erfolgt zum Anhörungstermin. Den Beteiligten wird vorab jeweils ein Auszug der sie betreffenden Teile des Bodenordnungsplanes zugestellt.
Die Beteiligten des Bodenordnungsverfahrens werden zu einem
Anhörungstermin
am Dienstag, dem 30.03.2021, von 15:00 Uhr bis 15:30 Uhr,
in die Diensträume der Flurneuordnungsbehörde im
Landratsamt Bautzen
Amt für Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation
Sachgebiet Flurneuordnung
Dienstsitz, Garnisonsplatz 9, Beratungsraum Zimmer 144
01917 Kamenz
eingeladen. Zum Anhörungstermin erfolgt die Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes. Auf Wunsch werden die den Beteiligten zugestellten Auszüge aus dem Bodenordnungsplan anschließend an den Anhörungstermin auch einzeln erläutert.
Zur Einsichtnahme in den Bodenordnungsplan werden für die Beteiligten nach dem Anhörungstermin folgende Unterlagen ausgelegt:
Teil 1 Textteil
Teil 2 Nachweise und Verzeichnisse
Namensverzeichnis B
Flurbuch (alt)
Flurbuch (neu)
Verzeichnis der örtlich gebundenen Rechte
Verzeichnis der angemeldeten Rechte
Verzeichnis der Belastungen im Baulastenverzeichnis
Verzeichnis wasserrechtlicher Entscheidungen
Nachweisungen zu den Ergebnissen der Wertermittlung
Teil 3 Abfindungen der Teilnehmer (beschränkte Einsichtnahme)
Eigentümernachweis
Forderungsnachweis
Abfindungsnachweis
Bestandsblatt (alt)
Bestandsblatt (neu)
Belastungsnachweis
Geldausgleiche
Teil 4 Karten
Gebietskarte
Bestandskarte (alt)
Abfindungskarte
Neuordnungsriss Nr. 1714-184 (Einsichtnahme für Beteiligte und Angrenzer)
Einsicht in die Unterlagen erhält nur, wer eine Berechtigung hierzu nachweisen kann. In die Einzelnachweise des Teils 3 erhält nur Einsicht, wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann (beschränkte Einsichtnahme). Einsicht in den Neuordnungsriss erhalten neben den Beteiligten auch die Nebenbeteiligten als Außenangrenzer an das Verfahrensgebiet)
Ort der Auslegung: Bischofswerda
Markt 1, 01877 Bischofswerda
Zeitraum der Auslegung 15.03.2021 bis 13.04.2021
Montag 09:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 12:00 Uhr *
* 27. März, 10. und 24. April 2021
Im Verfahrensgebiet des Bodenordnungsverfahrens wurden Vermessungsarbeiten durchgeführt und die neuen Grenzen festgelegt sowie gegebenenfalls abgemarkt. Teilweise wurden die neuen Grenzen auch in die Verfahrensgebietsgrenze eingebunden, so dass dadurch für die jeweiligen Grenzpunkte auch die außerhalb des Verfahrensgebiets angrenzenden Eigentümer als Nebenbeteiligte des Verfahrens betroffen sind. Die genannten Grenzpunkte wurden den Beteiligten und Nebenbeteiligten bereits zum Termin der Grenzvorweisung in der Örtlichkeit aufgezeigt. Gemäß § 63 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) i. V. m. § 56 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) wird mit dem Bodenordnungsplan auch die Außengrenze des Verfahrensgebiets endgültig festgesetzt. Die Verfahrensgebietsgrenze und die neuen Grenzpunkte sind im Neuordnungsriss nachgewiesen, der mit dem Bodenordnungsplan für die Beteiligten und Nebenbeteiligten zur Einsichtnahme ausliegt.
Datenschutz
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen der Flurbereinigungsverfahren / Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz können im Internet unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/datenschutz-in-verfahren-der-landlichen-neuordnung-9248.html.
Alternativ sind die Informationen auch bei der oberen Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Bautzen unter Landratsamt Bautzen, Amt für Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation, Sachgebiet Flurneuordnung, Obere Flurbereinigungsbehörde, Macherstraße 55 in 01917 Kamenz erhältlich.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Bodenordnungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder dass mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes versendet wird. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.landkreis-bautzen.de/ekommunikation abrufbar.
gez. Uwe Schindler
Sachgebiet Flurneuordnung