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Pressemitteilung

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Bautzen

Flurbereinigungsverfahren            Frankenthal
Gemeinde                                        Frankenthal

Die Grundstückseigentümer und die Erbbauberechtigten im Flurbereinigungsgebiet werden hiermit eingeladen zu einer öffentlichen 1. Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl der Teilnehmergemeinschaft Frankenthal

Versammlungsort:              Gasthaus Röntzsch, Allee 8, 01909 Frankenthal

Versammlungszeit:             Mittwoch, den 10.04.2024 um 18:00 Uhr

Tagesordnung:                     1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und des
                                                 Wahlverfahrens

                                              2. Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

                                              3. Allgemeine Aussprache

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.

Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Sachgebiet Flurneuordnung im Landratsamt Bautzen hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 4 festgesetzt.

Wahlberechtigt sind nur die Teilnehmer, d.h. also die Eigentümer, sowie die Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke. Jeder Teilnehmer hat eine Stimme, gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so können sie das Wahlrecht nicht ausüben.

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss.

Die amtliche Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.

Kamenz, den 15.03.2024

gez. Jörg Balling
Sachgebietsleiter Flurneuordnung

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen der Flurbereinigungsverfahren / Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz können im Internet unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/datenschutz-in-verfahren-der-landlichen-neuordnung-9248.html.

Alternativ sind die Informationen auch bei der oberen Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Bautzen unter Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Sachgebiet Flurneuordnung, Obere Flurbereinigungsbehörde, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen erhältlich.

(veröffentlicht am 22.03.2024)