Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Aktuell und Wissenswert
  3. News
  4. Pressemitteilung

Pressemitteilung

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Bautzen

Aufgrund § 63 Abs. 2 des Gesetzes über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik – Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) - vom 29. Juni 1990 (GBl. DDR 1990 I S. 642), in der heute geltenden Fassung, i. V. m. § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) und § 20 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (GVBl. S 1429) in den jeweils gültigen Fassungen erklärt die Flurneuordnungsbehörde des Landratsamtes Bautzen das Bodenordnungsverfahren 250319 - Weickersdorf (Stall, Maschinenhalle und  Silos) für abgeschlossen.

Die Flurneuordnungsbehörde stellt hiermit fest, dass die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan bewirkt ist und dass den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form  oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder dass mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes versendet wird. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.landkreis-bautzen.de/ekommunikation abrufbar.

gez. Björn Schober
Teamleiter
Sachgebiet Flurneuordnung

(veröffentlicht am 05.07.2023)