In der Sitzung des Stadtrates am 26.09.2017 wurde beschlossen, das neu erarbeitete Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bischofswerda den Bürgern und den wesentlichen Trägern öffentlicher Belange und Behörden zur Kenntnis zu geben.
Dazu wird das Konzept während der allgemeinen Dienststunden, in der Zeit vom
23.10. bis 30.11.2017
im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Das Konzept soll die Entwicklungsmöglichkeiten des stationären Einzelhandels in Bischofswerda gutachterlich bestimmen und realistische Strategien für eine städtebaulich nachhaltige Entwicklung der Wirtschaftsgruppe ableiten. Das Konzept ist auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar. Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1 abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister