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Pressemitteilung

Kommunen des Bischofswerdaer Landes stellen auf elektronische Bekanntmachungen um

Seit Mitte der 1990er Jahre veröffentlicht unter anderem die Stadt Bischofswerda ihre amtlichen Bekanntmachungen als Bestandteil des Mitteilungsblattes, Ausgabe Bischofswerda. Die (Ober-)Bürgermeister/in der Kommunen des Bischofswerdaer Landes (Bischofswerda, Burkau, Demitz-Thumitz, Frankenthal, Großharthau, Rammenau und Schmölln-Putzkau) hatten 2021 nach einigen Preissteigerungen des Mitteilungsblatt-Herausgebers im Rahmen ihrer regelmäßigen Treffen und in Hinblick einer weiteren engen Zusammenarbeit (u.a. beim Regionalentwicklungskonzept) beschlossen, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenoptimierung durch eine stärkere Verhandlungsposition eine gemeinsame Ausschreibung auf den Weg zu bringen. Der Auftrag zum Satz, Druck und Vertrieb der amtlichen Bekanntmachungen der Kommunen des Bischofswerdaer Landes ging für die Jahre 2022/2023 an den Herausgeber des Mitteilungsblattes, Ausgabe Bischofswerda.

Neben einer möglichen Neuausschreibung der Dienstleistung ab 2024 sollte parallel die Möglichkeit der Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen in elektronischer Form geprüft werden. Mehrere Kommunen – z. B. Hochkirch, Doberschau-Gaußig, Dresden – arbeiten bisher ohne Probleme mit digitalen Bekanntmachungen. Nach Gesprächen mit dem Rechts- und Kommunalamt des Landratsamtes Bautzen – der Landkreis Bautzen veröffentlicht sein Amtsblatt seit 2020 in elektronischer Form – wurde von den Kommunalverwaltungen des Bischofswerdaer Landes die Vorbereitung auf eine Umstellung auf elektronische Bekanntmachungen in Angriff genommen.

Die Kosten für die Bekanntmachungen in bisheriger Form belaufen sich für die Kommunen des Bischofswerdaer Landes aktuell auf einem hohen fünfstelligen Betrag pro Jahr. Gerade in Zeiten immer schwieriger Haushaltslagen haben sich deshalb die Stadt- und Gemeinderäte der Sicht der Kommunalverwaltungen angeschlossen und den Wechsel zu elektronischen Bekanntmachungen beschlossen.

Den Kommunen des Bischofswerdaer Landes ist bewusst, dass das Mitteilungsblatt eine wichtige Informationsquelle für die Bürgerinnen und Bürger war, um das Geschehen und die Entwicklungen in der Gemeinde zu verfolgen. Es wird aber um Verständnis gebeten, dass aufgrund der erheblich gestiegenen Kosten ein Wechsel zur elektronischen Form für die öffentlichen Bekanntmachungen zwingend geboten war.

Was ändert sich ab 1. Januar 2024?

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bischofswerda und der Gemeinden erfolgen, soweit nicht gesetzlich anderes bestimmt ist, in den jeweiligen elektronischen Ausgaben der Amtsblätter der Stadt Bischofswerda sowie der Gemeinden Burkau, Bischofswerda, Demitz-Thumitz, Frankenthal, Großharthau, Rammenau (geplant ab 1. März 2024) und Schmölln-Putzkau auf der Internetseite der entsprechenden Kommune (zum Beispiel www.bischofswerda.de/amtsblatt).

Für Bürgerinnen und Bürger, die keinen Online-Zugang besitzen, wird in der Verwaltung der Kommune, ähnlich dem Prozedere bei der Haushaltssatzung oder Bebauungsplänen, die Einsichtnahme in eine gedruckte Version zu den üblichen Öffnungszeiten gewährt.

Zu etwaigen Kosten für Kopien zur Mitnahme und die Möglichkeit, das Amtsblatt elektronisch zu abonnieren, finden Interessenten alle Infos unter der jeweiligen Amtsblattseite der Kommune. Ein Aushang an sogenannten Bekanntmachungstafeln ist gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben, kann von den Kommunen aber angeboten werden. Bei der ab 1. Januar 2024 erfolgenden Umstellung auf eine elektronische Bekanntmachung wird dies aber den Bürgerinnen und Bürgern als Extra-Service unterbreitet.

(veröffentlicht am 23.12.2023)