Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Aktuell und Wissenswert
  3. News
  4. Pressemitteilung

Pressemitteilung

Information über die Verfahrensweise von Traditions- und Brauchtumsfeuern

Wie bereits im Jahr 2020 vermeldet, hatte der Sächsische Landtag am 30.01.2019 das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Abfall- und Bodenschutzrechtes beschlossen. Demzufolge ist die Pflanzenabfallverordnung vom 25.09.1994 außer Kraft getreten. Daraus ergibt sich, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich verboten ist. Mit der Gesetzesänderung gelten jetzt ohne Einschränkungen die gesetzlichen Regelungen des europäischen und des deutschen Abfallrechtes, einschließlich der Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Für die Kommunen bedeutet es auch, dass am 30. April („Hexenbrennen“) durch die Ortspolizeibehörde keine privaten Feuer mehr genehmigt werden dürfen. Im Ermessen der Ortspolizeibehörde werden daher nur noch große traditionelle Feuer genehmigt.

Nachfolgende Feuer am 30. April werden nach Rücksprache mit den bisher zuständigen Vereinen, Verbänden und Feuerwehren, wie gehabt nach vorheriger Antragstellung, festgesetzt und voraussichtlich auch genehmigt werden, sofern der Durchführung die dann geltenden Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung nicht entgegenstehen:

Bischofswerda        -         Festplatz Goldbacher Weg (Feuerwehr Bischofswerda)

Großdrebnitz          –        Silberberg (Jugendclub Großdrebnitz e. V.)

Goldbach               –        Goldbacher Berg (Feuerwehr Goldbach)

Weickersdorf          –        Weg zw. Weickersdorf und Großdrebnitz (Feuerwehr und Jugendclub Weickersdorf)

Schönbrunn           –        Fichtners Schanze (Jugendclub Schönbrunn e. V.)

Pickau                    –        Festplatz Pickauer Dorfweg (Siedlersparte Am Butterberg e. V.)

Belmsdorf               -         Am Belmsdorfer Berg (Dorfgemeinschaft Belmsdorf)

Rammenau            –        Oberrammenauer Straße (Heimatverein Rammenau e. V.)

Rammenau            –        Heimatscheune (Bauwagen Rammenau e. V)

Die Stadt Bischofswerda bittet darum, dass die Anträge für ein Traditions- / Brauchtumsfeuer bis zum 31.03.2021 einzureichen sind.

In der örtlichen Presse oder an Aushängen werden von den Verantwortlichen der Vereine und Verbände eine separate Mitteilung zur Ablage von unbehandeltem, nicht verarbeitetem abgetrocknetem Holz ohne Lack- und Farbresten (in der Regel maximal zwei Wochen vorher!) veröffentlicht.

Als Alternative wird auf die Möglichkeit der Abgabe von Grünschnitt an der Grüngutsammelstelle am Schmöllner Weg, der Sammelstelle in Putzkau oder auf das Kompostieren im eigenen Garten verwiesen.

Die Stadt Bischofswerda als Ortspolizeibehörde, auch als erfüllende Kommune für die Gemeinde Rammenau, bittet um entsprechende Beachtung und Einhaltung der Vorschriften. Zuwiderhandlungen werden bei Feststellung entsprechend geahndet und stellen einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar.

(veröffentlicht am 08.03.2021)