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Pressemitteilung

Information über die Verfahrensweise von Brauchtumsfeuern für 2022 in den Geltungsbereichen der Stadt Bischofswerda mit Ortsteilen und der Gemeinde Rammenau

Nachfolgende Feuer am 30.04. werden mit den bisher zuständigen Vereinen, Verbänden und Feuerwehren, wie gehabt nach vorheriger Antragstellung, festgesetzt und voraussichtlich auch genehmigt werden:

Bischofswerda       -           Festplatz Goldbacher Weg (Feuerwehr Bischofswerda)

Großdrebnitz          –          Silberberg (Jugendclub Großdrebnitz e. V.)

Goldbach                 –          Goldbacher Berg (Feuerwehr Goldbach)

Weickersdorf          –          Weg zw. Weickersdorf und Großdrebnitz (Feuerwehr und Jugendclub Weickersdorf)

Schönbrunn            –          Fichtners Schanze (Jugendclub Schönbrunn e. V.)

Pickau                       –          Festplatz Pickauer Dorfweg (Siedlersparte Am Butterberg e. V.)

Belmsdorf                -           Am Belmsdorfer Berg (Dorfgemeinschaft Belmsdorf)

Rammenau              –          Oberrammenauer Straße (Heimatverein Rammenau e. V.)

Rammenau              –          Heimatscheune (Bauwagen Rammenau e. V.)

Private Brauchtumsfeuer sind nicht mehr zulässig und werden nicht genehmigt.

Die Anträge für die vorbenannten Standorte sind bis zum 31.03.2021 bei der Stadt Bischofswerda, Familien- und Ordnungsamt einzureichen. Das entsprechende Formular ist als PDF-Datei >>>HIER<<< zu finden. In der örtlichen Presse oder an Aushängen gibt es von den Verantwortlichen der Vereine und Verbände eine separate Mitteilung zur Ablage von unbehandeltem, nicht verarbeitetem abgetrocknetem Holz ohne Lack- und Farbresten (in der Regel maximal zwei Wochen vorher!). Zuwiderhandlungen werden bei Feststellung entsprechend geahndet und stellen einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar.

Als Alternative wird auf die Möglichkeit der Abgabe von Grünschnitt an der Grüngutsammelstelle am Schmöllner Weg, der Sammelstelle in Putzkau oder auf das Kompostieren im eigenen Garten verwiesen.

(veröffentlicht am 02.03.2022)