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Pressemitteilung

Information für alle Pächter von Garagenstellplätzen auf städtischen Grundstücken

Der Verwaltungsausschuss des Stadtrates hat am 17.11.2015 einstimmig beschlossen, dass die Stadt dem Weiterverkauf von Garagen auf städtischen Grundstücken ab 01.01.2016 (Eingang Kaufvertrag) nicht mehr zustimmt. Dies dient als erster Schritt zur Herstellung ordnungsgemäßer rechtlicher Verhältnisse im Bereich von Garagenstandorten auf kommunalen Grundstücken.

Pächter von Stellplätzen, die ihre Garagen nicht mehr nutzen möchten, können den bestehenden Pachtvertrag gegenüber der Stadt kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zur vorzeitigen Beendigung des Pachtvertrages abschließen. Mit der Beendigung des Pachtvertrages fällt die Garage entschädigungslos dem Grundstückseigentümer zu.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Bischofswerda hat im Jahr 2006 einen einseitigen Kündigungsverzicht im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan bis zum 31. Dezember 2016 beschlossen. Es wird im 1. Halbjahr 2016 gemeinsam mit den Gremien des Stadtrates an einer Neuregelung zur Thematik gearbeitet werden mit dem Ziel, für den Zeitraum ab 01.01.2017 eine nachhaltige Lösung etablieren zu können. Sobald konkrete Entscheidungen dazu vorliegen, werden wir die Pächter entsprechend informieren.

(veröffentlicht am 01.12.2015)