Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Aktuell und Wissenswert
  3. News
  4. Pressemitteilung

Pressemitteilung

Information der Meldebehörde

Am 1. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Im § 19 wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers (Vermieter) festgelegt. Dieser muss dem Mieter beim Einzug in eine neue Wohnung eine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen, welche der Bürger bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorlegt. Beim Auszug wird die Bestätigung beim Verlassen der Nebenwohnung und beim Wegzug ins Ausland benötigt. Bereits bestehende Wohnverhältnisse sind davon nicht betroffen.

Die Wohnungsgeberbestätigung finden sie auf unserer Internetseite www.bischofswerda.de/rathaus-und-verwaltung/buerger-und-tourismusservice. Sie kann aber auch direkt im Rathaus Bischofswerda beim Bürger- und Tourismusservice abgeholt werden, wo ihnen die Mitarbeiter auch gern Fragen beantworten.

Marion Ludwig
Leiterin Bürger- und Tourismusservice

(veröffentlicht am 20.10.2015)