Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Aktuell und Wissenswert
  3. News
  4. Pressemitteilung

Pressemitteilung

Hinweis der Meldebehörde

auf das Widerspruchsrecht zur Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen:

Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Bestimmung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. 

Nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes (BMG) haben die Einwohner gegenüber der Meldebehörde die Möglichkeit, der Veröffentlichung und Übermittlung der Personendaten zu widersprechen.

Der Widerspruch kann persönlich oder schriftlich im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda eingelegt werden. Das entsprechende Formular erhalten Sie auf www.bischofswerda.de im Bereich Rathaus und Verwaltung - Bürger- und Tourismusservice oder während der Öffnungszeiten im Bürger- und Tourismusservice.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf und ist gebührenfrei.

Für Fragen rund um das Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung sowie zur Einlegung des Widerspruches stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürger- und Tourismusservice während der Öffnungszeiten gern zur Verfügung.

(veröffentlicht am 09.12.2023)