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Pressemitteilung

Haushaltssatzung der Stadt Bischofswerda für den Doppelhaushalt 2023/2024

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am 25.04.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023/2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
im Ergebnishaushalt mit dem        
  1. Planjahr 2023 2. Planjahr 2024
                -               Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 23.276.904 Euro 23.610.018 Euro
                -               Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 25.553.783 Euro 25.636.973 Euro
                -               Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis)
                               auf
-2.276.879 Euro -2.026.955 Euro
                -               Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 201.000 Euro 11.000 Euro
                -               Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 50.000 Euro 0 Euro
                -               Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis)
                               auf
151.000 Euro 11.000 Euro
                -               Gesamtergebnis auf -2.125.879 Euro -2.015.955 Euro
                -               Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen
                               Ergebnisses aus Vorjahren auf
0 Euro 0 Euro
                -               Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses
                               aus Vorjahren auf
0 Euro 0 Euro
                -               Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem
                               Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO
1.261.045 Euro 1.202.082 Euro
                -               Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem
                               Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO
0 Euro 0 Euro
                -               veranschlagtes Gesamtergebnis auf -864.834 Euro -813.873 Euro
im Finanzhaushalt mit dem        
                -               Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
                               Verwaltungstätigkeit auf
21.677.271 Euro 21.901.211 Euro
                -               Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 22.520.080 Euro 22.604.825 Euro
                -               Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als
                               Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender
                               Verwaltungstätigkeit auf
-842.809 Euro -703.614 Euro
                -               Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.661.329 Euro 12.062.711 Euro
                -               Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.894.100 Euro 13.364.650 Euro
                -               Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -3.232.771 Euro -1.301.939 Euro
                -               Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem
                               Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit
                               und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus
                               Investitionstätigkeit auf
-4.075.580 Euro -2.005.553 Euro
                -               Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro 0 Euro
                -               Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 195.229 Euro 195.230 Euro
                -               Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -195.229 Euro -195.230 Euro
                -               Summe des Finanzierungsmittelüberschusses oder -fehlbetrags sowie des
                               Saldos der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als
                               Änderung des Finanzmittelbestands auf
-4.270.809 Euro -2.200.783 Euro
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt        
         
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt        
         
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 3.500.000  Euro  3.500.000  Euro 
festgesetzt.           
§ 5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 425 Prozent 425 Prozent
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 Prozent 420 Prozent
Gewerbesteuer auf 410 Prozent 410 Prozent
         
§ 6
Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 88b Abs. 1 SächsGemO wird verzichtet.        
Stadt Bischofswerda, den 15.06.2023
         
         
.....................................................................
Prof. Dr. Große

(Siegel)
 

 Oberbürgermeister

 

 

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung wird gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in der jetzt gültigen Fassung in der Zeit von Montag, den 26.06.2023 bis Montag, den 03.07.2023 – je einschließlich – öffentlich ausgelegt.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen kann in der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, Kämmerei, zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 23.06.2023)