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Pressemitteilung

Haushaltssatzung der Stadt Bischofswerda für den Doppelhaushalt 2021/2022

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am 25.05.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2021/2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
im Ergebnishaushalt mit dem        
  1. Planjahr 2021 2. Planjahr 2022
                -               Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 20.545.857 Euro 20.176.792 Euro
                -               Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 22.778.354 Euro 22.546.973 Euro
                -               Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis)
                               auf
-2.232.497 Euro -2.370.181 Euro
                -               Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 806.500 Euro 350.800 Euro
                -               Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro 50.000 Euro
                -               Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis)
                               auf
806.500 Euro 300.800 Euro
                -               Gesamtergebnis auf -1.425.997 Euro -2.069.381 Euro
                -               Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen
                               Ergebnisses aus Vorjahren auf
0 Euro 0 Euro
                -               Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses
                               aus Vorjahren auf
0 Euro 0 Euro
                -               Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem
                               Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO
1.297.891 Euro 1.266.439 Euro
                -               Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem
                               Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO
0 Euro 0 Euro
                -               veranschlagtes Gesamtergebnis auf -128.106 Euro -802.942 Euro
im Finanzhaushalt mit dem        
                -               Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
                               Verwaltungstätigkeit auf
19.152.121 Euro 18.698.047 Euro
                -               Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 19.979.042 Euro 19.638.053 Euro
                -               Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als
                               Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender
                               Verwaltungstätigkeit auf
-826.921 Euro -940.006 Euro
                -               Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.051.810 Euro 6.948.181 Euro
                -               Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.326.872 Euro 10.230.186 Euro
                -               Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -2.275.062 Euro -3.282.005 Euro
                -               Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem
                               Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit
                               und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus
                               Investitionstätigkeit auf
-3.101.983 Euro -4.222.011 Euro
                -               Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro 0 Euro
                -               Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 218.237 Euro 218.239 Euro
                -               Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -218.237 Euro -218.239 Euro
                -               Summe des Finanzierungsmittelüberschusses oder -fehlbetrags sowie des
                               Saldos der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als
                               Änderung des Finanzmittelbestands auf
-3.320.220 Euro -4.440.250 Euro
festgesetzt.
         
         
         
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.        
         
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.        
         
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in
Anspruch genommen werden darf, wird auf
3.500.000  Euro 3.500.000  Euro
festgesetzt.          
§ 5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 425 Prozent 425 Prozent
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 Prozent 420 Prozent
Gewerbesteuer auf 410 Prozent 410 Prozent
 
         
Stadt Bischofswerda, den 06.07.2021
         
         
Prof. Dr. Große Oberbürgermeister

 

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung wird gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in der jetzt gültigen Fassung in der Zeit von Montag, dem 12.07.2021, bis Montag, dem 19.07.2021 – je einschließlich – öffentlich ausgelegt.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen kann in der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, Kämmerei, zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 09.07.2021)